Gewinnvortrag - GmbH - Stammkapital

Hallo zusammen

Ich führe ein GmbH (alleinige Inhaberin und einzige Angestellte). Und bin bezüglich Buchhaltung noch grün hinter den Ohren. Im vergangenen Jahr gab es einen Gewinn. Diesen Gewinnvortrag habe ich nun im neuen Geschäftsjahr auf das Konto Stammkapital verbucht (2891/2800). Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies richtig war oder der Gewinn auf ein anderes Konto verbucht werden sollte. Von der Steuerverwaltung habe ich ein Schreiben erhalten, dass mein Unternehmenswert nun bei „Stammkapital + Gewinn“ liegt.

Falls die Buchung auf das Stammkapital richtig war, eine Zusatzfrage:
Wäre es theoretisch möglich zu einem späteren Zeitpunkt (falls die Erträge vermindern) Lohnkosten von diesem erhöhten Stammkapital zu bezahlen um das Lohnniveau zu halten?

Vielen Dank für die Unterstützung
ES

Also, das Stammkapital bleibt gleich.
Also gehört der GewinnV auch in dieses Konto.

5 % müssen Sie noch umbuchen auf 2950 ges. gewinnreserven nach OR 671 oder so.

Gewinn aus GmbH nehmen, ginge schon,

wenn Lohn marktkonform ist
wenn genügend Liq. auf Bank ist
wenn Sie das form. In GV Protokoll beschliessen

Das ist dann komplexer als die Gewinnverbuchung.

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Liebe ES-Bewegung

Zuerst mal eines: Das Stammkapitalkonto 2800 ist nach dem Einbuchen des Stammkapitals bis zur Auflösung der GmbH TABU!

Das heisst, dass Dein Gewinn auf 2970 (oder so) liegen bleibt. Bis die GV (also Du) im Folgejahr bestimmt, was damit passiert.

Nach der „GV“ buchst Du als Erstes die gesetzliche Gewinnreserve. Das sind 5% vom Gewinn, bis 20% vom Stammkapital (also bei 20K Stamm 4K) erreicht sind. Hast Du viel Gewinn, kannst Du auch mehr als 5% in die Reserve packen - dann hast Du die 4K schneller erreicht.

Den Rest lässt Du auf 2970 liegen oder gönnst Dir eine Dividende oder sogar eine Superdividende (Kapitalertrag und so im Gegensatz zum Lohn nicht SVS-pflichtig).

Auch davon musst Du wieder Gewinnreserve buchen und zudem 35% an die ESTV schicken, die Du dann über deine private Steuererklärung zurückforderst. Dir selber zahlst Du 65% direkt aus.
Dabei ist wichtig, dass im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Deiner StE die 20K aufgeführt sind. Denn das sind Wertschriften ( Anteilscheine, ähnlich als würdest Du Aktien besitzen).

Hier noch was zum Thema

Fazit: An Deiner Stelle würde ich das, was mehr als die 20K ist, wieder auf das Gewinn-/Verlustvortragskonto zurückbuchen.

Gruess Hanspeter

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Lieber Hanspeter, lieber Herr Keck

Vielen Dank für die raschen Antworten. Das hilft mir sehr weiter.

Gruss ES-Bewegung

Einfach bevor Sie Dividende machen würden die Höhe deren noch kritisch hinterfragen, sonst kann die AHV unangenehme Fragen stellen die planbar wären…

denn sonst würden sich die Unternehmer ja 100% Dividende auszahlen und keinen Lohn, weil ja die Dividende orivilegiert besteuert. wird.