Ich stehe vor einem kleinen buchhalterischen Problem. Unsere GmbH wurde gegründet und die Eröffnung des Kontokorrentes (Geschäftskonto) hat fast 2 Monate gedauert. In dieser Zeit haben wir von unseren Kunden Geld eingenommen und bereits Rechnungen bezahlt. Auch die Notarkosten sind nicht verbucht, da wir diese “privat” bezahlt haben (da noch kein Geschäftskonto).
Meine Frage, wie verbuche ich die Ausgaben nun am Einfachsten? Kann ich alles über die Kasse buchen, sprich als Bareinnahmen und Ausgaben? Wird das von den Steuern akzeptiert? Oder gibt es eine bessere Alternative? Ich kann die Einnahme und Ausgaben ja nicht rückwirkend auf unser Geschäftskonto buchen, da sie effektiv auf dem Kontoauszug ja nicht ersichtlich sein werden.
Solche Geschäftsfälle verbuche ich über das Kontokorrentkonto des Geschäftsführers, du verbuchst den Aufwand und als Bilanzgegenkonto nimmst du das erwähnte KK Konto. Die Firma weist dann Schulden ggü. dem Geschäftsführer aus, den Saldo kann sich der Geschäftsführer rückerstatten lassen, wird von den Steuerbehörden akzeptiert, solange alles Transparent, Nachvollziehbar und Belegt ist.
Über Kassenkonto würde es auch gehen, ich bevorzuge aber die Abwicklung über das KK Konto.
Wichtig ist einfach, dass die Rechnungsanschrift an den Rechnungen = Firma ist.
Man muss es nicht zwingend auszahlen, man kann es auch verrechnen mit Zukünftigen Forderungen, wenn er zB. mal Bargeld abhebt oder so, aber irgendwann soll das Saldo schon noch ausgeglichen werden, auf welche Art ist eigentlich egal.
Und nein, die Private Bankauszüge bringen nichts in der Buchhaltung der Firma, es braucht Rechnungen / Quittungen / Verträge, damit du den Aufwand entsprechend in der Buchhaltung erfassen kannst, ein Bankauszug allein ist kein Beleg.