Gmbh gründen mit Privatdarlehen

Hallo zusammen

Ich würde gerne mit einer Freundin eine GmbH gründen für unser Startup in der Grafikbranche. Wir sind noch komplett im Aufbau ohne Kundenstamm oder regelmässigem Einkommen. Haben aber auch keine Ausgaben, alles Equipment ist vorhanden und Räumlichkeit auch.

Für die 20k Kapitaleinlage würde ein Freund uns ein Privatdarlehen ohne Zinsen geben, zeitlich begrenzt auf 9 Monate.

Wir können ja dann aber das Geld nicht einfach vom Konto nehmen, sonst wäre ja das Firmenkonto leer beim Jahresabschluss.

Können wir private Einlagen aufs Firmenkonto machen, damit es nicht leer ist und dann die 20k rausnehmen? Es gibt ja bei der GmbH keine Privateinlage und - Entnahme.

Ich bin schon de ganzen Tag am Googlen aber finde keine Lösung zu der Frage.

Vielleich kann mir da jemand helfen?

Danke und Grüsse
Jay

Hallo Jay

Wenn das Darlehen vor der Gründung an euch gewährt wird, dann ist es grundsätzlich ein Privatdarlehen und hat mit der GmbH nichts zu tun. Wenn du dem Freund das Darlehen zurückzahlst, solltest du das somit direkt vom Privatkonto machen, ohne dass das Firmenkonto involviert ist.

Liebe Grüsse
Roman

Hoi Roman

Das Darlehen ist ja dazu gedacht die GmbH zu gründen, da wir privat nicht die Mittel haben.
Wir müssten es nach 9 Monaten zurück zahlen aber dann sitzt es ja auf dem Firmenkonto da es dann liberiert wird. Ist also Firmengeld und kann nicht einfach wieder herausgenommen werden, daher die Frage. Privat haben wir keine 20k rumliegen zum das Darlehen zurückzuzahlen, sonst bräuchten wir keins :slight_smile:
Wäre es denn möglich mit dem Firmengeld unser privates Equipment von der Firma aus abzukaufen? Somit hätte die Firma dann Sacheinlagen und wir als Privatpersonen das Geld zurück ')

Nein, das wäre ein Verstoss gegen die Stampa-Erklärung.

Wenn das Equipment aber über 20’000 Fr. wert ist, wäre eine Gründung mittels Sacheinlage (und ohne Barliberierung, also auch ohne Darlehen) möglich.

Ansonsten sehe ich da keine anderen Möglichkeiten. Das Stammkapital nach der Gründung wieder entnehmen würde den Zweck untermauern und ist deswegen auch illegal.
Der Freund könnte natürlich auch Alleineigentümer der GmbH sein (und ihr Angestellte) mit entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen (Abkauf sobald genügend Kapital vorhanden ist, Ausschüttung Dividende, …), aber da ist dann das Risiko auch völlig anders.
Eine Alternative für den Start wäre vielleicht auch eine Kollektivgesellschaft.

habe ich mir eben fast gedacht dass das nicht funktionieren wird. Danke herzlich für die Antworten! Dann wirds wohl vorerst eine KlG :slight_smile:

Wie ist es denn wenn wir zusätzliche Sachen wie lsptops etc. kaufen? Dürfen wir die einfach nicht uns selber als Privatpersonen abkaufen? Sondern in einem anderen Geschäft oder von einer anderen Person? Wir müssen ja irgendwann neue Sachsn anschaffen? wo ist es ein Kauf von Ware und wann ein Stampa Verstoss? Sorry für sie vielen Fragen, aber ich bin unglaublich dankbar für die Hilfe :slight_smile:

Ja klar, der Kauf in einem Geschäft oder von einer anderen Person ist natürlich kein Problem.
Mit der Stampa Erklärung erklärt ihr einfach, dass den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt werden und dass keine anderen Sachwerte (als die in den Statuten deklarierten) übernommen werden. Normale Anschaffungen sind davon nicht betroffen.

Wenn die Firmengründung im Handelsregister eingetragen ist, wird das auf dem Kapitaleinzahlungskonto gesperrte Geld freigegeben und dieses liegt dann auf dem Geschäftskonto. Das sind dann Ihre flüssigen Mittel. Wenn Ihnen jemand das Geld auslehnt, damit Sie die Firma gründen können, dann können Sie das Geld vom Geschäftskonto nehmen und demjenigen das Geld wieder zurückgeben. Natürlich ist dann kein Geld mehr auf dem Geschäftskonto, das Darlehen ist jedoch sofort wieder zurückbezahlt. Das Equipment können Sie der Firma als Privatperson verkaufen (zum Verkehrswert). Die fehlenden CHF 20’000 auf dem Geschäftskonto schulden Sie privat dann der Firma (also Forderung ggü. Gesellschafter). Somit ist kein Fremder mehr beteiligt.

Hallo Mile
Danke für die Antwort! Ich kann ja aber das Geld nicht einfach vom Firmenkonto nehmen als Privater? Das wäre ja dann „Lohn“?
Oder wie würdest du dies dann verbuchen? Muss ja alles Sinn ergeben im Jahresabschluss.
Danke und liebe Grüsse

Hallo Jay

Doch, Du kannst das Geld nehmen. Es ist nur dann Lohn, wenn das Dein Wille ist. Wenn nicht, dann kannst Du in den Aktiven z.B. Konto „1124 Forderungen gegenüber Geschäftsführungsmitlieg Jay“ eröffnen und den Betrag darauf umbuchen. 1124/1020. Diese Forderung bleibt so lange, wie Du sie zurückzahlst.

Wenn Du dann etwas für die Firma kaufst und dies privat bezahlts, dann buchst Du einfach z.B. 6100 Ersatz mobile Sachanlagen / 1124 Forderungen gegenüber Gesch…… So nimmt die Forderung Dir gegenüber ab.

Für weitere Fragen info@rizzo-treuhand.ch