GmbH: Kauf der eigenen Stammanteile aufgrund Austritt der Gesellschafter, wie ist das zu verbuchen?

Guten Tag.
Zwei Gesellschafter treten aus unserer GmbH aus und die GmbH möchte die Stammanteile selbst kaufen.

Wie muss ich das verbuchen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo RuthLI

In meiner Welt kann die GmbH nur unter bestimmten, eingeschränkten Voraussetzungen eigenen Stammanteile halten.
In der Regel kaufen ja die gebliebenen Gesellschafter die Anteile der ausgetretenen, hat ja auch mit dem Stimmrecht zu tun.

Lies mal den Artikel dazu

Kaufen Gesellschafter die Anteile, muss das im Anteilbuch vermerkt werden. Die Buchungen dazu sind

  1. 1099 (Abklärungskonto) an 2800 (Stammkapital) 1’000
  2. 2800 an 1099 Stammanteilverkauf an Teilhaber Y

Kauft die GmbH eigene Anteile, so wäre das Bank an 2980 (eigene Stammanteile).

Wobei zu Bedenken ist, dass der Wert eines Anteils möglicherweise höher ist als 1’000 nominell.
Das nennt sich dann „innerer Wert“ und der muss den scheidenden Leuten auch irgendwie angerechnet werden (Nachschusspflicht). Je nach dem, was in Euren Statuten steht.

Also nicht ganz einfach…

Gruess Hanspeter

Herzlichen Dank für deine Antwort, Handpeter ! Gerne schaue ich mir die Texte näher an.
Liebe Grüsse
Ruth

hallo RuthLi

Ich kann mich der Antwort von hampi52 anschliessen.

Wichtig ist einfach, dass Art. 783 Abs. 1 OR eingehalten wird, wenn die Stammanteile in der Gesellschaft gehalten werden und nicht durch die anderen Gesellschafter direkt erworben werden.

Ist dies der Fall (direkter Verkauf der Anteile von Gesellschafter an Gesellschafter) so hat die Firma nichts zu verbuchen. Die Mutationen sind einfach durch einen Gesellschafterbeschluss mit Anmeldung dem Handelsregister zu melden.
Wenn die Gesellschaft kauft so müssen genügen frei verfügbare Mittel vorhanden sein. Der Wert der Stammanteile darf aber nicht unter CHF 20’000 fallen (neues Rechnungslegungsrecht).

Die Gesellschaft darf eigene Stammanteile nur dann erwerben, wenn frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe der dafür nötigen Mittel vorhanden ist und der gesamte Nennwert dieser Stammanteile zehn Prozent des Stammkapitals nicht übersteigt.

Werden im Zusammenhang mit einer Übertragbarkeitsbeschränkung, einem Austritt oder einem Ausschluss Stammanteile erworben, so beträgt die Höchstgrenze 35 Prozent. Die über 10 Prozent des Stammkapitals hinaus erworbenen eigenen Stammanteile sind innerhalb von zwei Jahren zu veräussern oder durch Kapitalherabsetzung zu vernichten.Die Gesellschaft darf eigene Stammanteile nur dann erwerben, wenn frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe der dafür nötigen Mittel vorhanden ist und der gesamte Nennwert dieser Stammanteile zehn Prozent des Stammkapitals nicht übersteigt.

Gerne stehe ich bei Fragen zur Verfügung.
Gruss
Arthur

Lieber Arthur
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort… und sorry für meinen späten Dank!

Liebe Grüsse

Ruth