Nach langer Zeit versuche ich mich wieder mit einer GmbH.
Wie stelle ich den Kontorahmen auf, wenn ich privat Geld einlege oder herausnehmen? Bei der Einzelfirma kommt das Privatkonto in Spiel. Würde hier ein Kontokorrent Konto zum Zuge kommen?
Müsste ich das ende Jahr verzinsen? Muss man vom Jahresgewinn einer GmbH müssen 5 % den gesetzlichen Reserven zugewiesen werden, bis diese kumuliert 20 % des Stammkapitals ausmachen immer noch so verbuchen? Wie sind da die Buchungssätze?
Du richtest ein Kontokorrent Teilhaberin ein - 2160.
Das hat dieselbe Funktion wie das 2850 in der Eionzelunternehmung.
Diese KK kannst du verzinsen, musst jedoch nicht (ich kenne niemanden, der das macht).
Solltest Du der GmbH ein richtiges Darlehen geben und es als solches ausweisen, musst Du es zu Satz der ESTV verzinsen.
Das stimmt nicht ganz. Die STV, zumindest in der NW-Schweiz, bestehen bei einem Schuldverhältnis (also Gesellschafter hat Geld aus Firma bezogen) auf einer Verzinsung, bei einem Guthaben jedoch nicht.
@atrus:
Du hast natürlich recht - ich war unpräzise… 99% meiner Klienten haben gegenüber den Firmen ein Guhthaben. Darum meine SAussage der „freiwilligen“ Verzinsung. Denn es gibt ja auch noch die anderen…
Allerdings nehmmen die das in meine Wohnkanton mit den Schuldzinsen nicht so genau…