Ich führe eine Buchhaltung für eine GmbH, welche keine eigene Angestellte hat. Die Inhaber haben alle noch eigene Firmen (AG, Einzelfirma), über welche sie ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen. Die Beiträge an die Sozialversicherungen werden dann über die einzelnen Firmen abgerechnet und von da aus auch die Löhne bezahlt.
Seht ihr diese Situation als problematisch? Könnte da die AHV oder das Steueramt ein Problem damit haben, wenn in den internen Aufwänden keine Personalaufwände zu finden sind, ausser Rechnungen für „Freelancer“?
nein, einzig wenn Dividenden ausbezahlt werden, muss die Vergütung der GL zuerst der Marktüblichkeit entsprechen, sonst rechnet die AHV bis 5 J rückwirkend Löhne auf.
Das sehe ich nicht so. Ich hatte während Jahren eine kleine Baufirma als Klientin, die ihr Personal in eine eigens dafür geschaffene GmbH ausgelagert hat. Diese hat nichts anderes gemacht, als ihr Personal zu vermieten.