GmbH ohne Lohnaufwand

Liebe Community!
Ich hätte eine Frage bezüglich der AHV.
Ein Ehepaar hat eine GmbH und macht im Jahr ca. Fr. 100’000 Umsätze mit Dienstleistungshonoraren. Keiner von beiden ist bei der GmbH angestellt. Der Mann hat noch eine Einzelfirma und zahlt dort die AHV Beiträge. Ist das aus Sicht der AHV akzeptabel oder muss die GmbH einen Mindestbeitrag bezahlen?
Vielen Dank!

Gewisse Mindestbeiträge sind geschuldet auch wenn keine Lohnsumme ausbezahlt wurde, wie hoch diese Mindestbeiträge sind, müssen Sie am besten direkt mit der zuständiger Kantonaler SVA kurz anschauen.

Allerdings wird keine Lohnzahlung nicht empfohlen, wenn die Gesellschaft aktiv tätig ist und Umsatz erzielt, weil so nur Vermögenswert ohne Gegenwert entsteht.

Auch werden dann Dividendenzahlungen sehr schnell heikel, die SVA kann bei zu tiefen oder gar keiner Lohnzahlung eine Korrektur vornehmen, damit will man quasi eine „Steuerhinterziehung“ vermeiden, da Dividenden milder besteuert werden, wäre es dann attraktiv sich keinen Lohn zahlen und nur Dividenden einkassieren, da hat die SVA dann gar keine Freude dran. Spätestens bei einer Revision würde hier ziemlich sicher eine Korrektur vorgenommen werden, dies kann dann schon schnell teuer sein, und für AHV Beiträge haftet der Inhaber Privat sollte die Firma pleite gehen, also aufpassen.
Dass er noch eine Einzelfirma betreibt und dort AHV Beträge abführt, hat meines erachtens keinen Einfluss auf die GmbH

Wenn es Ertrag gibt, sollte es auch Aufwand geben

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit der Dividende/markgerechtem Lohn bin ich mir bewusst. Ich habe soeben mit der Ausgleichskasse Zug telefoniert und die haben mir bestätigt, dass keine Mindestbeiträge anfallen. Also aus Sicht der AHV unproblematisch.

Gut dann dürfte das wohl i.O. sein, vielleicht ist es von Kanton zu Kanton unterschiedlich, das mit den Mindestbeiträgen, oder vielleicht gibt es das gar nicht mehr. Ich hatte mal solchen Fall, ist aber eine weile her.

1 „Gefällt mir“

Die EF hat in der Tat nichts mit der GmbH zu tun, aus Sicht der AHV-Beiträge dieser Eheleuten. Oder wie kommen Sie darauf, dass das einen Zusammenhang haben sollte? (Evtl. weil hier EF/GmbH eigentlich die ein und selbe Person(en) / Geschäftstätigkeit ist? Das müsste Sie als Treuhänder und/oder dann die Steuerverwaltung interessieren, falls es nicht korrekt gemacht ist.)

Aber Sie Fragen lediglich aus Sicht der AK, nicht aus Sicht der Steuerverwaltung. Da ist Ihre Frage m.E. schnell beantwortet: Wenn kein Lohn, dann sind auch keine Beiträge geschuldet. Aus Sicht der AK ist es akzeptabel, wenn die GmbH für die Inhaber keine Beiträge bezahlt, da Sie keinen Lohn beziehen. Es ist auch kein „Mindestbeitrag“ geschuldet, falls die GmbH gar keine MA beschäftigt. Bloss die Bescheinigung mit Lohnsumme 0 muss gemacht werden, solange die GmbH besteht.

Die Ausgleichskasse hat mir dies genauso bestätigt, wenn kein Lohn, dann keine Beiträge, auch kein Mindestbeitrag. Vielen Dank!

Sofern keine Dividenden ausgeschüttet werden, ist es grundsätzlich erlaubt, dass ein Gesellschafter „ohne Lohn“ arbeitet.
Es ist nur nicht gerade sinnvoll, da man ja so nichts vom Gewinn der Firma hat. Man kommt ja gar nicht an das Geld ran, wenn weder Lohn noch Dividende bezahlt wird.

Ich betreue z.B. einen Pensionierten, der ein geldintensives Hobby hat, welches auch Umsätze abwirft. Dafür hat er eine GmbH gegründet. Grundsätzlich machen wir es bei ihm so, dass er ohne Lohn die GmbH führt und der Gewinn am Ende, dann als Lohn ausbezahlt wird.
Also z.B. nach Aufwand und Ertrag stehen 10’000.- CHF Gewinn auf der Rechnung, dann zahlen wir den Lohn so aus, dass Lohn + Beiträge diesen Gewinn möglichst auf 0.- CHF bringen.

In deinem Fall bezahlt der Mann ja AHV-Beiträge aus seinem selbständigen Haupteinkommen. Insofern ist die Tätigkeit in der GmbH kein Haupterwerb und als Gesellschafter gibt es keine Pflicht zur Lohnzahlung. Aber wenn sie an den Gewinn der GmbH ranwollen, dann müsste ein gewisser Teil (marktübliches Gehalt) erstmal als Lohn und nicht als steuergünstige Dividende ausbezahlt werden.

1 „Gefällt mir“

Falls die Firmen in gleichem/ähnlichem Rahmen/Branche sind könnte höchstens seitens AHV einmal ein Problem auftauchen, wenn man die GmbH verkaufen möchte und aus dem Verkauf der Stammanteile ein steuerfreier Gewinn realisiert wird, dort kommt je nach Konstellation vor, dass der Gewinn in der EF als Gewinn (inkl. Abgaben AHV) aufgerechnet wird

Guten Tag

Ich hatte einen ähnlichen Fall, aber GmbH zu GmbH. Sprich ein GmbH-Besitzer verbuchte keinen Lohnaufwand, stellte aus seiner anderen GmbH Rechnung für seine Arbeiten. Die Steuerverwaltung wie auch die Ausgleichskasse akzeptierte die Honorarverrechnung wie auch die Dividendenausschüttungen aus der 1. GmbH, da sein Lohn aus der zweiten GmbH verhältnismässig war.

Ob dies auch bei GmbH zu Einzelfirma so akzeptiert würde, weiss ich nicht.

1 „Gefällt mir“