Uns ist bewusst, dass die Bezeichnungen GmbH, Sàrl, Sagl, Ltd liab Co prinzipiell dasselbe bedeuten, einfach in einer anderen Sprache. Im Handelsregister sind neben GmbH auch alle anderen Bezeichnungen in Klammern vermerkt.
Nun unsere Frage: Dürfen auch die anderen Abkürzungen verwendet werden? In unserem Fall würde bsp. Firmennamen + Ltd liab Co einfach mehr Sinn machen als GmbH, da wir international Geschäfte machen.
Zwischenzeitlich haben wir vom kantonalen Handelsregisteramt folgende Antwort erhalten: „…Die Übersetzungen Ihrer Firma können Sie ebenfalls anstelle von GmbH verwenden. Dies macht Sinn, insbesondere im internationalen Geschäftsbereich…“
Danke für die Info. Ich wusste jetzt nicht, dass man die englische Bezeichnung auch nutzen kann.
Aber italienisch, deutsch und französisch gehen immer, da es sich um Landessprachen handelt.
Ich hab dazu ein erklärendes Dokument des Bundes gefunden:
Man darf also wie bereits erwähnt alle Landessprachen plus Englisch verwenden („Nebst den Landessprachen darf die Angabe der Rechtsform aus historischen Gründen nur in
englischer Sprache ins Handelsregister eingetragen werden.“)
Was allerdings auch möglich ist, ist die Verwendung mehrerer Sprachen, sofern alle Bezeichnungen ins Handelsregister mit eingetragen werden (Beispiel: Buchhaltung AG und Buchhaltung SA).