GmbH verkaufen wegen Scheidung?

Guten Tag zusammen

Wenn ich ein kleines GmbH Unternehmen besitze und wir uns scheiden lassen, steht meiner Frau 50% vom Unternehmenswert zu (Unternehmen während der Ehe aus meinem Pensionskassen-Guthaben gegründet, Errungenschaftsbeteiligung, meine Frau besitzt keine Unternehmensanteile).

Ich kann ihr das aber nicht auszahlen, da ich nicht genügend flüssige Mittel habe. Kann ich ihr stattdessen 50% der Unternehmensanteile übertragen?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Das ginge schon. Würde ich an Deiner Stelle jedoch niemals tun. Denn dann hat sie auch in Zukunft Mitspracherecht. Und ein Unternehmen braucht eine klare, eindeutige Führung. Ein Führungsteam ohne klare Mehrheit (wie bei 50:50) wird früher oder später scheitern.
Was Du ihr anbieten kannst: 50% (oder auch einen geringeren Anteil) des Ertrages aus der Firma. Darüber könnt Ihr einvernehmlich einen Vertrag abschliessen. Das sollte auch Deine Unterhaltsverpflichtung abdecken.

Hallo Steiger

Die Einwände von booky sind sicher zu berücksichtigen. Eine 50:50 Aufteilung hat definitiv ein grossen Gefahrenpotential für die Zukunft. Auch wenn ihr euch jetzt in guten trennt.
Eine Möglichkeit wäre auch, dass du eine 70:30 Aufteilung machst und “nur” einen Teil in Cash ausgleichst.
Es gibt da viele Möglichkeiten.

Viele Grüsse
Jakob

hallo Steiger82

Du könntest aber auch ein Agreement machen und Ihr anstelle von Anteilen ein Darlehen privat gewähren. Dieses Darlehen kannst Du ja aus den Erträgen der Firma an Deine Ex-Frau zurückzahlen.
Somit musst Du nicht über die Firma verfügen.

Gruss
Arthur

Vielen Dank für eure Antworten!

Angenommen meine Frau stellt sich quer, und will die (sofortige) Auszahlung.

Dann kann ich nicht darauf bestehen, ihr stattdessen die Anteile zu übertragen?

Anders formuliert: Egal welche Regelung, sie muss einvernehmlich sein, sonst kann die Frau auf der Auszahlung bestehen?

LG

hallo
Wenn Du nicht zahlen kannst, wird Sie den rechtlichen Weg einschlagen und allenfalls gar nichts bekommen. Das schlimmste wäre, wenn Du aufgrund Ihrer Forderung die Firma liquieren müsstest und ob Du dann die volle Summe bekommst, ist immer fraglich.
ich würde Ihr dieses Szenario definitiv auch mitteilen, wenn Sie den harten wegen gehen will.
LG
Arthur

Hallo steiger

Das sehe ich auch wie Arthur. In einem komplexen Gebilde wie einer Firma gibt es fast nur Verlieren, wenn man es mit der Brechstange macht.
Worst case: Sie will die Auszahlung. Du bist nicht liquide. Somit liquidierst du die Firma und dann ist der Erlös um einiges tiefer als die Berechnung war. Und dann 50% davon an sie auszahlen ist dann definitiv keine lose-lose Situation.

Viele Grüsse
Jakob

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Hallo zusammen

Vielen Dank für die Antworten!

Die Scheidung ist noch nicht eingeleitet. Vielleicht kommt auch alles wieder gut und wir können uns einigen einen Ehevertrag aufzusetzen.

Anschlussfrage: Ich brauche im Unternehmen dringend etwas Hilfe, und würde gerne 2 weitere Personen ins Boot holen. Ich müsste diesen je 10% der Anteile unentgeltlich (resp. gegen Arbeitseinsatz zu tieferen Löhnen als marktüblich) abtreten.

Bedarf das Abtreten der Stammanteile der Zustimmung meiner Ehefrau? Es ist wie gesagt (noch) keine Scheidung im Gange.

Kann meine Ehefrau im Scheidungsfall die Auszahlung des Wertes der abgetretenen Stammanteile fordern?

Beste Grüsse
Steiger