Gründung einer AG als Beteiligung

Hallo zusammen

Folgende Ausgangslage würde ich gerne klären:

Eine GmbH gründet eine zweite AG welche er zu 50% besitzt und vom Aktienkapital von 100k wird die hälfte liberiert.

Sind folgende Buchungen korrekt?

Buchung GmbH (Gründerin)
1480 Beteiligung Firma XY / Bank 25’000 und
wie werden die noch nicht liberierte 25’000 gebucht?

Buchung AG (neu gegründete Firma)
2800 Aktienkapital / 2500 Verbindlichkeiten ggü. Dritte 1 25’000
2800 Aktienkapital / 2500 Verbindlichkeiten ggü. Dritte 2 25’000
2800 Aktienkapital / 1850 nicht einbzahlten Aktienkapital 50’000

Hallo Iuccio,

Danke für die Beschreibung.

Die Buchung in der GmbH sollte ausreichen und ist ok.

Die Buchungen in der AG sind nicht korrekt. Das AK muss zunehmen und ist somit rechts (haben). Als Gegenkonto würde ich den Bankeingang auf dem Sperrkonto oder aber die spätere Übertragung in ein „normales“ Bankkonto buchen, der Rest auf das neAK.

Auch bei dir erlaube ich mir einen Hinweis: Buchungen in Firmenkonstrukten können grosse Auswirkungen haben. Eine kostenlose Auskunft aus einem Forum ersetzt keine Beratung und du solltest allenfalls einen Fachaustausch in Betracht ziehen.

Beste Grüsse
Stefan

Hallo Stefan

Vielen Dank für deine Antworten. Aber müsste bei der Bilanz der GmbH dann nicht eine Beteiligung von 50’000 stehen? So würde ja die Buchung der nicht lieberierten 25’000 fehlen, oder?

Ääähm… natürlich, sorry falsch geschrieben, selbstverständlich ist das Aktienkapital im Haben.

Danke dir im Voraus für ein kurzes Feedback betreffend der GmbH

Gruss

Lucio

Hallo Iuccio,

Merci für die Nachfrage.

Aus meiner Sicht musst du das neAK in der Muttergesellschaft nicht aktivieren, da es ja auch tatsächlich als Wert nicht bezahlt wurde (Stichwort Anschaffungswert). Ebenso scheint es auf der Passivseite nicht die notwendigen Kriterien zu erfüllen, da zwar die Maximalhöhe, aber der Zeitpunkt der Einforderung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eine Anfrage aus der Praxis, bei der das trotzdem so gebucht wurde gab es schon mal hier.

Meine Empfehlung ist dies im Anhang der Muttergesellschaft als Eventualverbindlichkeit aufzuführen.

Wenn es dir hilft, bitte markiere die Antwort mit einem „Herz“.

Häb ä guete Abe.

Beste Grüsse
Stefan

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Ist so. Aus Sicht der Mutter/ GmbH haben wir hier lediglich eine Beteiligung, welche es zum korrekten Wert zu bilanzieren gilt. Das „nicht liberierte AK“ der AG hat mit der Bilanzposition „Beteiligung“ der Mutter/GmbH keinen direkten Zusammenhang.

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