Die Muttergesellschaft im Kanton Zürich hat ein amtlich bewilligtes Spesenreglement vom Kanton. Gilt dieses Reglement auch für eine Tochtergesellschaft im Ausland (die Tochtergesellschaft ist zu 100% im Besitz der Muttergesellschaft)?
Da die ausländische Tochtergesellschaft einem anderen gesetzlichen Rechnungslegungsstandard unterliegt, empfiehlt es sich die lokale Situation anzusehen.
ich gehe jedoch davon aus, dass dieses “restriktive CH-Spesenreglement” durchaus auch im Ausland angewendet werden kann. Allenfalls lohnt es sich dies mit der lokalen Steuerbehörde anzusehen und ebenfalls abzusegnen.
Gruss
Arthur