Gutscheine als Lohnersatz

Wie buche ich Gutscheine die als Lohnersatz ausgestellt wurden korrekt ?
Wir bezahlen keinen Lohn, lassen aber Leute die uns helfen ( beim Online Shop oder sonst wie ) kostenlos an unseren Kursen teilnehmen.
Ein Treuhänder meinte :
Werbung (6000) / Gutscheine ( 3600) beim ausstellen
und beim einlösen
Gutscheine (3600) / Kurseinnahmen (3200)
aber ich bin irgendwie nicht so glücklich mit dieser Lösung.

Kann mir jemand weiterhelfen ?

Danke :smiley:

Hallo AATSShooting
Ich habe gesehen, dass deine Anfrage bereits länger nicht beantwortet wurde. Das ist wohl ein heikles und vielschichtiges Thema, das du hier aufbringst. So auf die Schnelle möchte ich dich auf folgende Minenfelder aufmerksam machen:

  • Als Arbeitgeber trägst du die Verantwortung für die korrekte Abrechnung gegenüber den Steuerbehörden, Sozialversicherungen und deinen Mitarbeitenden.
  • Arbeitsleistungen unterliegen normalerweise der AHV, etc. Siehe dazu den massgeben Lohn SVA Zürich
  • Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer jährlich einen Lohnausweis auszustellen. Siehe dazu die Wegleitung der Eidg. Steuerverwaltung.
  • Beim einlösen der Gutschein sind die einschlägigen Bestimmungen der MWST zu beachten (Onlineshop 8%, Schulung ausgenommen, ev. Vorsteuerkürzung).
    Die entsprechenden Buchungssätze ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Tatbestände. Für noch nicht eingelöste Gutscheine empfehle ich dir ein Konto bei den kurzfristigen Rückstellungen (Gruppe 23XX) einzurichten. So ist die periodengerechte Erfassung in der Buchhaltung gewährleistet.

Zwecks korrekter Buchführung und Abrechnung empfehle ich dir, diese Tatbestände mit deinem Treuhänder aufzunehmen.

Beste Grüsse
Silversurfer