Haftung für die Buchhaltung/Jahresabschluss

Liebe Community

Hat jemand Erfahrung im Bereich der Haftung eines Treuhänders?
Mache auf selbstständiger Basis die Buchhaltung und Steuern von KMU’s. Der Inhaber einer Einzelfirma möchte gewisse Sachen als Aufwand geltend machen, welche für mich schlichtweg aus der Luft gegriffen sind. Man kann es auch nicht mit Belegen beweisen. Zum Teil auch Sachen, welche in vergangenen Jahren aufgerechnet wurden.

Die Fraglichen Buchungen hat mir der Inhaber bis jetzt immer auf separatem Blatt, wo ich darauf hinweise, dass es auf Kundenwunsch so in die Buchhaltung übernommen wurde und mit Hinweis der wahrscheinlichen Aufrechnung unterschrieben für meine Absicherung. Nun kommt er immer mehr auf Ideen was man noch so abziehen könnte obwohl es nie funktioniert.

Ich möchte natürlich auch meinen Namen bei den Steuerämter schützen und frage mich, ob ich trotz der Unterschrift des Inhabers Probleme bekommen könnte? Denkt das Steueramt nicht „Der Treuhänder XY bucht immer sinnlose Buchungen“ Die Jahresrechnung wird immer unterschrieben. Ist nun der Treuhänder mit dieser Unterschrift vollkommen entbunden?

Danke herzlich für Eure Gedanken oder Erfahrungen dazu.

Eine Haftung für Sie als Treuhänder bei solchen Fällen ist sehr unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit kann auch der Treuhänder verantwortlich gemacht werden. Ich kenne Fälle wo auch der Buchhalter vor Gericht gezogen wurde. Der Grundsatz wäre, „Die Treuhänder verweigern die Annahme von Mandaten, die sie mit den Standespflichten und dem Gewissen nicht vereinbaren können“ , zum Eigenschutz und Vermeidung von Zukünftigen Problemen, würde ich mit diesem Mandaten nicht mehr weiterfahren auf Ihrer Stelle.

Ich schliesse mich ‚buchhalter0701‘ an. Ich habe während meiner aktiven Zeit auch von Kollegen gehört, die wegen Mithilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht gezogen wurden.
Wenn Du Deine Zukunft als selbständiger Treuhänder siehst, hüte Dich vor solchen Mandanten bzw. werde sie los (ist ja ein Auftragsverhältnis, also sofort kündbar!).

Dem schliesse ich mich an. Ich habe neulich einen grösseren Kunden „entsorgt“, der ebenfalls von mir verlangt hat, seine Kreativität so in die BuHa einfliessen zu lassen, dass der Gewinn erheblich schrumpft.
Das Ganze dann noch so durchsichtig, dass das selbst ein Steuerkommissär mit Tomaten auf den Augen gesehen hätte.
Von solcher Klientel lasse ich mir nicht das Geschäft versauen. Generell gilt bei mir: Es wird nach meinen Regeln getschuttet oder ich bin dann mal weg…

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Das Skurrilste das ich bislang hatte, das ein Kunde (Einzelfirma) wollte das sein Gewinn steigt, durch fiktiven Ertrag. Ich konnte es ihm zum Glück ausreden. Auch wenn es zu Lasten des Kunden geht ist es nicht sauber, resp. kann uU (z.B. Finanzierung Immobilien) auch als Betrug gelten.

Vielen Dank für die Antworten!

Liebe Grüsse