Handhabung der Gutschrift

Bei Kreditoren wird z.B. das Konto 2000 und bei Debitoren das Konto 1100 in der Rechnungserfassung verwendet. Bei der Gutschrift werden die gleichen Konten werwendet, da verliert man schnell den Überblick. Ist es nicht hilfreicher ein Hilfskonto zu verwenden bzw. gesetzlich erlaubt, um einen sauberen Überblick zu erhalten?

z.B Kreditor-Gutschrift:

Hallo Reto

Grundsätzlich macht es Sinn, zwei offene Positionen über ein Hilfskonto auszubuchen, gerade dann, wenn Du mit Nebenbüchern arbeitest.

Bei Deiner Aufstellung würde ich die Vorsteuer allerdings anders handhaben. Ich würde diese nicht über das Konto 1070 ausgleichen, sondern den vollen Betrag über CHF 108 gegen das Hilfskonto buchen. Das Vorsteuerguthaben über CHF 160 wird bereits bei der Gutschrift um CHF 8 gekürzt. Das Vorsteuer-Konto würde so als Hilfskonto “missbraucht”. Das Resultat allerdings wäre korrekt.

Viele Grüsse
Bookie