Eine GmbH welche im Handelsregister mit folgenden Zweck eingetragen ist:
„Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Verwaltung sowie die Veräusserung von Liegenschaften (…) sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.“
Wurde Projektmässig für kleine Immobilienprojekte benötigt. Der Inhaber möchte aber nun ein Nagelstudio ebenfalls über diese GmbH abrechnen. Vielleicht kommen in Zukunft weitere Immobilienprojekte, man weis es nicht.
Meine Frage: Wird das jemanden (Handelsregister / Steuerverwaltung etc.) überhaupt interessieren, dass Hauptumsatz nicht vom Hauptzweck kommt?
Wenn ja, ist es durch die Klause („sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.“) nicht auch legitim andere Geschäfte zu machen um z.B. Eigenkapital für weitere Immobilienprojekte zu erzeugen?
Ich danke euch herzlichst für eure wertvollen Erfahrungen.
ich finde dass es ein langer Weg ist von dem Ummobiliengeschäft zur Kosmetikfirma
Vermutlich wird niemand Sie kritisieren … aber mit allen die Sie zu run haben müssen Sie lange erklären was Sie nzn machen, im äusseraten Fall könnte man Täuschungsabsicht unterstellen
wenn Sie vorsichtig sind ändern Sie die Statuten, zBsp bei Startups.ch … alles online möglich
Vielen Dank für Ihren Input. Optimal ist das ganze bestimmt nicht, wohl eher eine Übergangslösung bis das Kosmetikgeschäft etabliert ist oder definitiv keine weiteren Immobiliengeschäfte mehr über die Gesellschaft abgewickelt werden. Dann wird es Zeit für eine Zweckänderung oder aufspaltung in zwei GmbH‘s.
Ich habe das gleiche Problem, aber beide Tätigkeiten bleiben. Aufspalten wäre demfall vielleicht das Vernünftigste? Oder eine „Unterfirma“? Auch würde ich gerne einen neuen Namen für die neueTätigkeit verwenden können, damit beide klar erkennbar sind. Wer kann mir dabei professionell helfen? Das wäre ein Auftrag.
Anschliessend wird es dann vielleicht auch noch eine Markenschutz-Erweiterung brauchen.