Ihre Lohnbuchhaltung für Gesellschafter Geschäftsführer GmbH

Lieber Thomas Brändle,

ich nutze Ihre Excel-Lohnbuchhaltung seit einem Jahr.
Bis jetzt habe ich auch mit Dieser die Lohnabrechnungen für den geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH (50 % Anteile) gemacht.
Zum Bruttolohn dazu gehört bei ihm auch der Privatanteil Auto.
Jetzt hörte ich von einem Auditor, dass: “Der Privatanteil Auto sollte nicht im Bruttolohn enthalten sein, da wir diesen der AHV nicht unterstellen wollen. In der der Firma trägt der Inhaber den Privatanteil und dieser wird zusätzlich der MWST unterstellt, nicht aber der AHV.
Konsequenz - die Verbuchung des Privatanteils Auto wäre KK Gesellschafter / an Privater Fahrzeugaufwand 6270”…
Stimmt das, dass der Privatanteil Auto in diesem Fall nicht ins “Brutto soll”?
Bei der GmbH ist doch auch der Inhaber, bzw. geschäftsführender Gesellschafter als Angestellter der GmbH zu verstehen?
Ich stehe Kopf.
Muss ich meine komplette Jahres-Lohnbuchhaltung korrigieren?
Zu beachten wäre, dass der Gesellschafter ein Deutscher ist (mit Wohnsitz in der Schweiz).
Somit unterliegt er doch der Quellensteuer?
Es sind zu viel Info auf einmal, aber ich wäre mega dankbar für Ihre Rückmeldung.

Danke
Liebe Grüsse
Iris

Liebe Iris

Privatanteile werfen immer wieder Fragen auf, wie diese korrekt abgerechnet und deklariert werden müssen.

Durch die Überlassung eines Geschäftswagens für Privatfahrten entsteht ein geldwerter Vorteil zu Gunsten des Mitarbeitenden. Die Schweizer Steuerkonferenz hat mittels der «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises» für alle Steuerverwaltungen in der Schweiz definiert, wie dieser geldwerte Vorteil im Lohnausweis abzubilden ist. Der Privatanteil ist nicht nur als Naturaleinkommen zu versteuern, sondern unterliegt auch der AHV und den mit dieser verbundenen Sozialversicherungen. In der Regel ist derselbe Betrag vom Arbeitgeber mit der MWST abzurechnen.

Im Normalfall ist der Geschäftswagen einem Mitarbeitenden persönlich zugeteilt. Das Fahrzeug wird für geschäftliche Fahrten, aber auch für den Arbeitsweg verwendet. Daneben steht er dem Mitarbeitenden für Fahrten in der Freizeit, während den Wochenenden und Ferien zur Verfügung.

Der geldwerte Vorteil ist mittels Privatanteil auf dem Lohnausweis zu erfassen. Zusätzlich muss im Lohnausweis das Feld «F» (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn-und Arbeitsort) angekreuzt werden. Mit dieser Markierung wird offengelegt, dass die Kosten des Arbeitswegs vom Arbeitgeber getragen werden und dass dem Arbeitnehmenden somit kein Abzug für die Kosten des Arbeitswegs im Rahmen seiner privaten Steuererklärung zusteht. Der eigentliche Privatanteil beinhaltet somit lediglich die private Nutzung ab Wohnort.

Pauschale Deklaration
Der Naturallohn wird mit 0,8 % des Kaufpreises des Fahrzeugs ohne MWST pro Monat bemessen (bzw. 9,6 % pro Jahr). Dieser geldwerte Vorteil wird im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 deklariert. Der Mindestansatz liegt bei CHF 150 pro Monat (bzw. CHF 1’800 pro Jahr). Der Arbeitgeber trägt alle Kosten des Fahrzeugs, der Arbeitnehmende hat lediglich die «Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien» zu bezahlen (Wegleitung Rz 21). Die pauschale Berechnung gelangt, unabhängig von der Anzahl der effektiv gefahrenen Privatkilometer, zur Anwendung.

Auch wenn der Inhaber der GmbH ein Fahrzeug hat, gilt er trotz allem als Mitarbeiter der GmbH und das Vorgehen bleibt das gleiche.

Den Punkt mit der Quellensteuer kann ich nicht abschliessend beantworten, da mir keine Information zu seiner Bewilligung voliegt. Je nach Bewilligung muss ihm Quellensteuer abgezogen werden oder nicht.

Ich hoffe, die Unklarheiten konnte ich soweit auflösen.

Freundliche Grüsse
Patrick

Lieber Patrick, vielen Dank für deine Antwort.

Ich hätte noch eine Frage:
Wenn man den Privatanteil beim GmbH-Inhaber nicht der AHV unterstellt,
sondern eben nur die 0,8% versteuert,- dazu einmal pro Quartal wegen der MwSt-Abrechnung die Buchung erfasst, wie wäre dann der Buchungssatz?
z. Bsp.: PA 400 CHF x 3 Mo. = 1200 CHF davon 8% = 96 CHF MwSt

Vielen Dank,
LG
Iris

Liebe Iris,

da stellt sich bei mir die Frage, ob die Schuld gegen sein Kontokorrent gebucht wird.

Die Buchungen nehmen wir in solch einem Fall (mit Kontokorrent) wie folgt vor:

Kontokorrent Gesellschafter / Privatanteil Fahrzeug 1104.00 CHF
Kontokorrent Gesellschafter / Geschuldete MWST 96.00 CHF

Je nach Buchhaltungssystem wird dies entweder über eine Debitorenbuchung oder als Fibubuchung erfasst werden.

Beste Grüsse
Patrick