Liebes Forum
Ich arbeite in einem Kleinbetrieb in der Liegenschaftsbewirtschaftung und wende mich mit einer Frage zur Buchhaltung an euch.
Wir erhalten demnächst ein neues Mandat, zu dem uns inzwischen die Kontoauszüge vorliegen. Die Buchhaltung soll nun in unserem System eröffnet werden.
Die Herausforderung:
Bei der bisherigen Verwaltung wurde ein gemeinsames Bankkonto für drei Liegenschaften geführt (da alle dem gleichen Eigentümer gehören). Aus diesem Mandat übernehmen wir jedoch nur zwei der Liegenschaften. Das Bankkonto bleibt aber bestehen.
Weil es sich nicht trennen lässt und keine eindeutige Bankzuteilung für „unsere“ zwei Liegenschaften vorliegt, stellt sich mir die Frage, wie die Eröffnung korrekt zu buchen ist.
Meine Überlegung:
Kann ich als Notlösung die Eröffnungsbilanz mit dem vollständigen Saldo erfassen und dabei eine Buchung „Bank an Eigentümerkonto“ machen, um den Startbestand auszugleichen? Die restlichen Bilanzpositionen stimmen ansonsten genau.
Ich freue mich auf eure Einschätzungen und andere Lösungsvorschläge. Vielen Dank im Voraus!
ich würde Anfangsbestand einbuchen
Dann würde ich ein neues Konto eröffnen, um dir Buchungen der 3. Liegenschaft zu buchen, das muss ein BZ Konto sein ich würde es gleich unter die Bank legen 1020 die Bank und 1021 Liegenschaft3 Eigentümer Hr. X
So sieht man unter 1020 und den restlichen Konti was die 2 Lieg. betrifft
und unter 1021 die nicht verwaltete 3 Lieg.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wir können allerdings leider nicht genau definieren wie hoch der Betrag für die Liegenschaft 3 sein sollte 
Von der vorherigen Verwaltung einen Gesamtabschluss erhalten, der alle drei Häuser umfasst. Das Bankkonto wird darin als eine Art „Scharnierkonto“ geführt - in der Bilanz, die nur unsere zwei Liegenschaften betrifft, ist die Bank gar nicht separat ausgewiesen, sondern erscheint nur im Gesamtabschluss.
Wir können aber wiederum nicht den Gesamtabschluss als Grundlage für die Eröffnung nehmen, da wir nicht klar abgrenzen können, welche Teile davon nur unsere beiden Liegenschaften betreffen
Ich hoffe, das ist verständlich formuliert.
Anfsngsbestände dürfen natürlich nur Lieg1+2 eingebucht werden
Dasselbe oder auch weglassen, für Vorjahresvergleich der Kosten nur1+2