Inkasso-Differenzen buchen

Hallo! Meine Registrierkassen weisen nach Kassenabschluß Differenzen zwischen leibhaftig gezähltem Inkasso und registriertem Warenausgang aus. Die Mitarbeiter haben diese kleinen Beträger NICHT auszugleichen, es bewegt sich nicht in besonderen Höhen, und führt immer zu Diskussionen. Aber die Differenz/den Inkassofehler muss ich ja auch buchen: als Warenausgang ohne Zahlungsbuchung ist er doch auch zu versteuern? Und bei Kassenüberschuss: dann ist ja Ware rausgegangen, die nicht registriert wurde, auch ein Steuerfall? Das habe ich bisher gelöst, indem ich die aufgelaufenen Summen nach einem von mir ermittelten Durchschnittsschlüssel auf die besteuerten Erlöskonten gebucht habe. Nur fehlt mir das Bestandskonto dazu, in der Barkasse kann ich es ja nicht buchen, da ist ja eben nichts bewegt worden. Ist das mein Privatkonto (Entnahme/Einlage zum Kassenausgleich?)

Wie hoch ist die Diff?
Kasse physisch mehr als Kasse gebucht?

Naja, täglich mal 22 ct mehr ausgezählt oder 15ct zuwenig, manchmal aber auch, zB. wegen STromausfall (wir haben Baustellen) 40 oder 50eu zuviel, oder wegen Wechselgeld-Verzählerei 20eu zuwenig. Ich hatte Monate mit um die 70eu Differnenz, geht in beide RIchtungen. Es sind in der Regel Bedienungsfehler, da kommt ein Kunde und kauft ein, stellt Geldmangel fest, will die Summe wissen, aus Versehen wird ein Bon erzeugt/der Vorgang gebucht. Dann stellt man die Sachen abseits weg, der kommt nicht wieder, die zweite Schicht kommt nicht an ein STorno und oder weiß nichts von der Sache…Dann ist weniger drin, und ein unerklärlicher Warenkorb wird ohne Rückbuchung wieder ausgeräumt.

musste schnell nachschlagen, wenn Differenz nicht eruierbar, dann immer in FIBU korrigieren.

z. Bsp. 40.- CHF zuviel in Kasse der FIBU ==> Kassendifferenz (Konto 4999) / Kasse 40.-

Hoi RoPeWe

Kassenmanko: Übriger Betriebsaufwand an Kasse
Kassenplus: Kasse an Übriger Betriebsertrag

Gruess Hanspeter