ich habe eine Frage/ ein Problem bezüglich der Buchung von Rechnungen zwischen Holdinggesellschaften.
Ich habe einige Rechnungen, die in der Firma X gebucht werden. Leider ist es nicht möglich den Rechnungsempfänger zu ändern. Diese Rechnung geht immer an die Gesellschaft X (aber die Aufwendungen gehören zur Gesellschaft Y). Wie kann ich diese Rechnung trotzdem auf Firma Y buchen? Alle Holdinggesellschaften haben eigene MWST-Nummern.
Zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, es handelt sich um eine Energierechnung, die auf Firma X ausgestellt ist, aber die Ausgaben gehören zu Firma Y.
Der Rechnungsbetrag beträgt CHF 1081.00.
Hier sind meine Ideen.
Ich verbuche die Rechnung in der Buchhaltung von X auf das Fibu-Korrektorkonto von Y, aber ohne MWST (ich nehme nur den Bruttobetrag, aber trenne die MWST nicht separat ab). Dann buche ich die Rechnung in der Firma Y auf das richtige Fibu-Konto und schließe die Steuer tatsächlich mit ein, um sie später als Vorsteuer abziehen zu können.
Das bedeutet:
Buchung Firma X
Kontokorrent Firma Y/ Kreditor 1081,00
Firma Y Buchung
Energie Aufwand 1000+81/ Kontokorrent von Firma X 1081.00
Ich buche die Rechnung in der Buchhaltung von Firma X auf das Fibu KontoKorrent von Y, aber mit MWST. Bei Firma Y buche ich die Rechnung dann auf das richtige Fibu-Konto, aber ohne MWST (um die Vorsteuer nicht doppelt abzuziehen).
Firma X Buchung
Kontokorrent Firma Y 1000+81/ Kreditor
Firma Y Buchung
Energie Aufwand 1000/ Kontokorrent Firma X 1081.00
In beiden Fällen habe ich Zweifel. Kann ich im ersten Fall die Steuer über die Firma Y abrechnen, wenn die Rechnung auf die Firma X ausgestellt ist?
Im zweiten Fall wird die Vorsteuer von der falschen Firma abgezogen.
Ich würde da die Kosten an die Tochtergesellschaften einfach weiterverrechnen.
Die Firma X verbucht und bezahlt die eingehenden Kreditorenrechnungen in ihrer Buchhaltung, zieht dann da auch entsprechend die Vorsteuer.
Dann stellt die Firma X der Tochter Y die Rechnung mit MWST aus, Weiterverrechnung von Kosten xyz, die Tochter Y verbucht und bezahlt diese Kosten dann an die Firma X, alternativ statt bezahlen könnte man es auch über Kontokorrent saldieren.
Für die Mutter ist es dann nur Transit, ausser die Mutter verrechnet nur ein Teil der Kosten weiter, oder stellt noch Bearbeitungsgebühren oder ähnliches in Rechnung, für die Tochter ist die weiterverrechnung dann Aufwand.
Bei der MWST gilt, dass die Rechnung an den Leistungsempfänger adressiert sein muss. Somit ist auch dieser vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Einfachheit halber würde ich hier die Rechnung und Vorsteuer auf der Firma X buchen und eine Rechnung über den selben Betrag von der Firma X an die Firma Y stellen (inkl. MWST analog der erhaltenen Rechnung). Vorteil: rasch erledigt, keine Rückfragen, Handhabung wie jeder andere Geschäftsfall…
Es gibt auch die Möglichkeit sogenannt „Durchlaufender Posten“. Da du damit nicht vertraut bist, würde ich dir davon abraten.
Zudem erlaube ich mir folgenden Hinweis: Eine Holdingbuchhaltung kann weitreichende Auswirkungen haben und es ist jeweils das ganze Konstrukt zu betrachten. Dies ist in der Regel notwendig um mögliche Fallstricke zu entdecken und die beste Lösung zu finden. Eine kostenlose Auskunft aus einem Forum ersetzt keine Beratung und du solltest allenfalls einen Fachaustausch in Betracht ziehen.