Salü zäme
Ich habe auf dieser Liste Forderungen in Fremdwährungen
Kann ich da die Durchschnittskurse der Devisen von der Steuerverwaltung nehmen?
z. B. EUR per 31.12.2015 1.087400
Die Bewertung der Kundenguthaben in fremder Fährung erfolgen doch wie bei den flüssigen Mitteln zum durchschnittlichen Devisenkurs?
Oder welchen kurs muss ich bei der Hausbank anfragen?
Btte gebt mir doch eine rasche Antwort!
Herzlicher Gruss
Marc