Jahresabschluss: Konto "Privat" stehen lassen

Hallo zusammen

Gerne würde ich ein kurzes Feedback bezüglich des Kontos „Privat“ in der Einzelunternehmung einholen.

Wie die meisten hier, habe ich in diversen Aus- und Weiterbildungen gelernt, dass das Konto „Privat“ (üblicherweise 2850) beim Jahresabschluss mit dem Eigenkapital zu verbuchen ist, damit 2850 beim Start eines Jahres bei 0 steht.

Jetzt habe ich aber in diversen Hilfsmitteln für Studenten (unter anderem bei buechhaltig.ch) gelesen, dass es von den Steuerämtern auch akzeptiert würde, wenn man das Konto Privat als Unterkonto vom Eigenkapital (also da wo es hingehört) separat ausweist.

Für meine Zwecke würde ich es nämlich gerne so machen, da es aufgrund von niedrigen Einnahmen öfters dazu kommt, dass Gelder, die über 2850 laufen, länger pendent sind.
Ich bin da ein wenig eigen und mache diese Abrechnungen immer rappengenau.
Heisst: Auch wenn EF und Inhaber vom Gesetz her die gleiche Person sind, trenne ich strikt zwischen beruflich und privat.

Heisst auch, dass ich jeden Rappen den ich privat für die EF ausgebe wieder zurück möchte und jeden Rappen, den ich z.B. für mich privat mit Geschäftsvermögen bezahlen muss, auch wieder in die EF einbringen möchte.

Die kurze Frage am Ende daher:
Ist es steuerrechtlich oder sonstwie ein Problem, wenn ich das Konto Privat beim Jahresabschluss nicht auflöse, sondern fortlaufend in der Bilanz stehen habe?

Vielen Dank für eure Hilfe =)

Weiss hier niemand weiter? =)

hey thfo92
das Kapitalkonto 2800 gehört ja auch dir und zeigt schlussendlich das Guthaben, bzw. Schulden von dir gegenüber deiner Einzelfirma. Somit ist die Umbuchung normal, der Saldo auf Kto 2800 ist wichtig dir gegenüber. Ich selbst buche das Privatkonto immer erst per 1.1.xx um, die ich die Unterschiede der laufenden Bezüge auch im Jahresabschluss mit Vorjahr noch sehe.
MG

Danke für deine Antwort. Mir ist auch bewusst, für was das Konto privat da ist.
Dass du es im Jahresabschluss auch stehen lässt, stimmt mich positiv.

Es ging mir auch darum, dass man vergangene Bezüge oder Schulden des Unternehmers noch nachvollziehen kann. Spätestens bei der Umbuchung ins Eigenkapital wird das ja schwerer.