Jahresabschluss mit Saldosteuer

Guten Tag

Ich erstelle meinen Abschluss mit dem Saldosteuersatz 6.1%. Mir ist grundsätzlich klar wie die Abrechnung funktioniert, jedoch frage ich mich beim Jahresabschluss, wie ich mit der nicht abgerechneten Steuer verfahren soll.

Variante 1: ich lasse die Differenz einfach in der Erfolgsrechnung stehen (zusätzlicher Ertrag)
Variante 2: ich grenze ab (was jedoch sehr kompliziert wird)

Die Buchhaltung von Run my Accounts verbucht die Steuer nur in der Erfolgsrechnung und macht die Gegenbuchung zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung. Da ich jetzt per Ende Jahr offene Debitoren habe, wird die Saldosteuer auf diese Zahlungseingänge erst im nächsten Jahr abgerechnet.

Und jetzt also die Frage: Kann ich diese Differenz einfach in der Erfolgsrechnung stehen lassen? Wie machen das andere Unternehmen?

Besten Dank für eure kurzen Antworten.

Beste Grüsse
Marcel Kaufmann

Grüezi Marcel

Hier werden offensichtlich zwei Begriffe verwechselt.

  1. Die Saldosteuersätze haben keinen Einfluss auf die Abgrenzungen. Wenn der Saldosteuersatz ertragsmindernd gebucht wird, wird auch eine Gegenbuchung gemacht. Vermutlich auf ein MWSt-Konto. Es würde mich überraschen, wenn bei RmA nicht so wäre. Bei Erstellung der MWSt-Abrechnung ist der Saldo dieses Kontos zu prüfen und allenfalls auf Kreditoren umzubuchen.
  2. Wenn nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet wird, sind die fakturierten aber unbezahlten MWSt-Verpflichtungen entweder unter dem MWSt-Konto oder unter den transitorischen Passiven abzugrenzen.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

tax-i-driver

Hallo

Vielen Dank für die Antwort. Ich mache es nun so, dass ich vom Saldo der offenen Debitoren (noch nicht vereinnahmte Entgelte) die Abgrenzung der Saldosteuer vornehme.

Buchung: 3802 - 2200 (6.1% der offenen Debitoren)

Freundliche Grüsse
Marcel Kaufmann

Hallo Marcel

Ob dies richtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn die Debitoren schon gebucht sind (z.B. 1050 - 3802) ist die MWSt unter Umständen schon automatisch auf einem Passivkonto abgegrenzt. Mit dieser Buchung würden Sie nun die Abgrenzung noch ein zweites Mal vornehmen. Letztendlich muss einfach der abgerechnete Betrag unter Kreditor MWSt erscheinen und die übrigen MWSt-Verpflichtungen dürfen nicht zweimal erfasst sein. Bitte beachten Sie, dass Sie dann, wenn Sie nach vereinbartem Entgelt abrechnen (Normalfall) üblicherweise keine zusätzlichen Abgrenzungen mehr machen müssen. Zur Kontrolle dient der MWSt-Aufwand. Dieser sollte am Schluss 6.1 % des ausgewiesenen Umsatzes betragen.

Gruss
tax-i-driver

Guten Abend

Die Software von Run my Accounts bucht Debitoren an Ertrag (Netto) und Debitoren an Mwst (Ertragskonto). Wird die Abrechnung erstellt buchen sie Saldosteuer (Ertragsminderung) an Kreditor Mwst.
Wir rechnen nach vereinnahmter Methode ab. So befindet sich die Mwst der offenen Debitoren per Ende Jahr in der Erfolgsrechnung und erhöht somit den Gewinn.

Meine Abgrenzung nimmt die geschuldete Saldosteuer aus der ER raus und übrig bleibt in der ER mein Anspruch auf die Vorsteuer. Ich glaube mein Vorgehen ist richtig so.

Danke aber vielmals für den Meinungsaustausch.

Freundliche Grüsse
Marcel Kaufmann

Hallo tax_i_driver

Ihre Argumentation ist bezüglich der ertragsmindernden Wirkung der Saldosteuer gegen ein MWST Konto ist mir klar. So würde das auf jeden Fall in einer FiBu gemacht, in der die Umsätze erfasst werden.

Bei Run my Accounts nutzen die meisten Kunden zur Fakturierung das Debitoren-Modul. Weil im Debitoren-Modul nur die offiziellen gegen aussen geltenden MWST Sätze (0%, 2.5%, 3.8%, 8.0%) verwendet werden können, welche auch auf der Rechnung aufgeführt werden müssen, wird bei einem Anwender mit Saldosteuer der auf der Rechnung ausgewiesene Satz in die FiBu eingebucht. Derzeit ist es nicht möglich, auf der Rechnung 8% auszuweisen, aber wie im Beispiel von oben 6.1% zu buchen. Das ist der Grund, dass diese Thematik überhaupt erst entsteht.

Bei der Erstellung der MWST Erklärung wird die Ertragsminderung gegen das Konto Geschuldete MWST gebucht. Der „Umsatz“ mit der MWST (bei der Saldosteuer geht man immer vom Bruttoumsatz aus) bleibt im Ertrag stehen resp. wird mit der Ertragsminderung genettet.

Jetzt könnte man argumentieren, dass die verbleibende „Ertrags-Position“ MWST auf das Ertragskonto umgebucht werden müsste. So wäre dann das gleiche Resultat gegeben, wie wenn man bei einer FiBu gebucht hätte. Praktisch ist jedoch eine solche Umbuchung sehr komplex und aufwendig, weil in der Regel schon auf Stufe der einzelnen Debitoren-Rechnung verschiedene Ertragskonten verwendet werden. Ein automatischer Verteilschlüssel der MWST auf verschiedene Ertragskonten ist derzeit nicht implementiert und deshalb wird die verbleibende MWST Position dann meist in der Erfolgsrechnung stehen gelassen.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Sehr geehrter Herr Kaufmann

Genau so würde ich das auch machen.

Ja, ich denke, das ist so richtig. Wenn Sie ganz korrekt vorgehen wollten, müsste die verbleibende Position auf dem Konto MWST 8,0% noch anteilsmässig auf die entsprechenden Ertragskonten umgebucht werden.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Guten Tag Herr Brändle

Danke für Ihre Rückmeldung. Die Aufteilung auf die Ertragskonten habe ich letztes Jahr vorgenommen. Ich glaube dieses Jahr lasse ich es sein und lasse es einfach stehen. Ich finde es so transparent und ich kriege dadurch auch einen Anhaltspunkt ob wir später auf die effektive Methode wechseln sollten.

Freundliche Grüsse
Marcel Kaufmann

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Hier die Anleitung von Bexio (easySYS) für die Abrechnung der MwSt. nach vereinnahmten Entgelt und zum Schluss mein Kommentar:

Während dem Semester verbuchen Sie Ihre Rechnungen (Debitoren) , wie gewohnt. (bexio verbucht Ihre Rechnungen und Ihre MwSt. automatisch)
1100 Forderungen aus L+L / 3200 Bruttoerlöse Barverkäufe CHF 100.-
1100 Forderungen aus L+L / 2202 Umsatzsteuerausgleich Abrechnungsmethode CHF 8.-
Zahlung:
1020 Bank / 1100 Forderungen aus L+L 108.-
2202 Umsatzsteuerausgleich / 2200 Geschuldete MWST (Umsatzsteuer) 8.-

Während des Semesters verbuchen Sie Ihre Lieferantenrechnungen (Kreditoren), alle mit der Einstellung Exkl. Mwst. (den gesamten Rechnungsbetrag, auch wenn dieser MwSt. enthält)
4200 Einkauf Handelsware / 2000 Verbindlichkeiten aus L+L CHF 54.-

Zum Semester Ende gehen Sie wie folgt vor: Um den Effektiven Umsatz zu berechnen, gehen Sie auf “Buchhaltung - Einnahmen”. Hier filtern Sie nach dem Semester, für welches Sie die Abrechnung machen wollen.
Nun haben Sie unten rechts das Total Ihrer Einnahmen, welches dem Bruttoumsatz des gefilterten Semesters entspricht. 108.-

Die Differenz des Bruttoumsatzes und Ihres Umsatzes in der Erfolgsrechnung sind die verbuchte MwSt und Erträge zu welchen noch keine MwSt verbucht wurde. Machen Sie über diese Differenz die Korrekturbuchung.
Bruttoumsatz 108.- - Ertrag (z.B. Bruttoerlös Barverkäufe) 98.- = 10.-
Darin Enthalten sind 8.- MwSt (dies sehen Sie unter “Buchhaltung - Mehrwertsteuer”) und 2.- Ertrag zu dem noch keine MwSt verbucht wurde.
a) Korrektur der MwSt:
2200 Geschuldete MWST (Umsatzsteuer) / 3809 MWST Saldosteuersatz CHF 8.- (Alternativ können Sie auch auf das Konto 3200 Bruttoerlöse Barverkäufe buchen)
b) Korrektur des Ertrags: Der Ertrag muss nicht korrigiert werden, weil Ertrag immer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfasst werden soll.
Der Bruttoumsatz für das MwSt.-Formular entspricht nicht dem Saldo auf Ihrem Ertragskonto.

Berechnen der Saldosteuer: Bruttoumsatz mal Saldosteuersatz
CHF 108.- x 3.7% = CHF 4.-
Verbuchen der Saldosteuer: 2201 Abrechnungskonto MWST / 3809 MWST Saldosteuersatz CHF 4.-
(Umsatz Brutto - Geschuldete MwSt = Umsatz Netto
Nun können Sie Ihre MwSt.-Abrechnung wie gewohnt tätigen (Ausfüllen des Formulars und verbuchen der Zahlung an die ESTV.)


Hallo Bexio (easySYS),
ich glaube, die Buchung im Punkt 5 ist verkehrt, weil:

3809 MWST Saldosteuersatz ein Erlösminderungskonto ist,
Erlöse werden ja im Haben gebucht, Erlösminderungen daher im Soll

2201 Abrechnungskonto MWST
Das ist die Verpflichtung gegenüber der ESTV,
Verbindlichkeiten werden ja im Haben gebucht.
Ausserdem wird dieses Konto druch die Bezahlung der Zahllast an die ESTV ausgeglichen.

Deshalb ist die richtige Buchung
3809 MWST Saldosteuersatz CHF 4. / 2201 Abrechnungskonto MWST
und dann die Zahlung an die ESTV
2201 Abrechnungskonto MWST / 1020 Bank

somit wäre das Konto 2201 ausgeglichen.


Auf meine Antwort hat Bexio (easySYS) reagiert und an der Richtigkeit ihres Buchungsbeispiels festgehalten.

Ich bin aber genauso überzeugt, dass ich Recht habe, dass die richtigen Buchungen:
3809 MWST Saldosteuersatz CHF 4. / 2201 Abrechnungskonto MWST
und
2201 Abrechnungskonto MWST / 1020 Bank

lauten.

Dazu aus dem Schweizer Kontenrahmen KMU Seite 95 (neuste Auflage aus 2013) :
Konto 2201 Verpflichtung (Saldo) gegenüber ESTV je Abrechnungsperiode…Nach Bezahlung der Zahllast an die ESTV ist dieses Konto ausgeglichen.

sowie Seite 96:
Konto 3809 MWST Saldosteuersatz

und Seite 93:
Saldo- und Pauschalsteuersatz:
"…Steht für die Verbuchung keine SW mit der Vergabe von Codes zur Verfügung und wird der Erlös inkl. MWST verbucht, ist der Bruttoerlös um die MWST zu korrigieren (Konto 3809)" d.h. also Konto 3809 ist ein Erlösminderungskonto

Deshalb denke ich, dass ich richtig liege.

Was meint ihr dazu, wer Recht hat, ich oder Bexio (easySYS)?

Buchung Saldosteuersatz

Guten Tag Marcel

Ich kann bei diesem Beispiel nicht verstehen warum ich dem Zwischenschritt machen muss da sich des Konto 2202 am Schluss auf hebt. Also kann ich doch direkt. 3809 /1020 buchen?

Was ich jedoch nicht verstehe ist das bei der Erfolgsrechnung bei mir - Fr. 25000 beim Konto 3809 stehen. und dies wird jedes Jahr auf kumuliert? Hier habe ich als Nichtbuchhalter nun einen Knopf. Gruss Martin