Jahresabschluss vom Treuhänder nicht korrekt, was tun?

Ich benötige eure Hilfe: Ich habe bis jetzt immer im Angestelltenverhältnis als Finanzverantwortliche gearbeitet. Vor vielen Jahren als Mandatsleiterin im Treuhand und jetzt eigentlich in Rente.
Nun kam ein junger Handwerksbetrieb auf mich zu, ob ich ihm helfen könnte mit Büroarbeit, Löhne und wenn möglich Buchhaltung. Sein jetziger „Treuhänder“ stelle nur teuere Rechnungen und erkläre ihm nichts.
Der Betrieb ist eine GmbH, gegründet Sommer 2022, 2 Mitarbeiter, 1 Auszubildender, 1x Quellensteuer
Nun habe ich folgendes festgestellt:

  • Lohn: Quellsteuerabzug falscher Tarif, Abzug zu gering (Steueramt hat RG korrigiert), BVG erst 5 Monate nach Eintritt gemeldet, Familienzulage bis heute nicht angemeldet (Begründung: MA stammt nicht aus EU, hätte kein Recht dazu…)
  • Jahresabschluss 2022: keine Abgrenzungen, weder auf der Aktiv noch auf der Passivseite. Nicht mal die Personalkonti wurden korrekt gebucht (Schlussrechnung AHV, UVG etc fehlen). Es wurde nur Bankein- und Ausgänge verbucht und die Abschreibungen. Die Steuererklärung hat er auch gemacht, den Jahresabschluss ohne Anhang, ohne Details der Steuererklärung beigelegt. Bereits kommen Nachfragen der Steuerverwaltung

Nun steht der Jahresabschluss 2023 an. Er hat bis heute nicht nach offenen Rechungen (Forderungen, Verbindlichkeiten) per 12.23 gefragt, nicht nach der Schlussrechnung AHV etc. Einfach nada.

Betreffend Löhne habe ich alles in die richtigen Bahne gebracht. Die laufen nun korrekt.

Meine Frage, können wir gegen diesen inkompetenten „Treuhänder“ rechtlich vorgehen? Er ist "Versicherungstreuhänder in einer Broker-Gruppe. Können wir bereits bezahlte Aufwendungen zurückverlangen?

Ich möchte gerne desem mutigen Handwerker helfen, um sein Business auch buchhalterisch auf gesunde Beine zu stellen.

Danke für eure Hilfe und Unterstützung.

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Leider musste ich in den letzten 10 Jahre auch feststellen, dass es immer zunehmend unseriöse Treuhänder / Buchhalter / Steuerberater gibt. Anders als in vielen EU Ländern, kann in der Schweiz grundsätzlich jeder Treuhand Dienstleistungen anbieten, auch wenn er oder sie gar nicht die Qualifikationen dafür besitzt, in der Schweiz kann sich jeder „Treuhänder“ nennen.

Eine Klage ist definitiv möglich, siehe (Art. 398), allerdings in diesem Fall wohl eher zumindest meiner Einschätzung nach kaum sinnvoll. Dies würde einen mühsamen und langwierigen Rechtsstreit auslösen und die damit verbundene Kosten, wie einen Anwalt etc. Ein solcher Rechtsstreit kann auch schnell mehrere Jahre dauern, bis es zu einem Entschluss kommt.
Vielleicht hat der Kunde eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würde ich der Versicherung mal einen E-Mail / Brief schreiben und ihre Meinung einholen bezüglich Möglichen / Sinnvollen Schritten in diesem Streitfall. (Zugegebener Weise habe ich nur kaum gute Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen, diese ersetzten keinesfalls einen guten Anwalt)

Anbei noch ein Interessanter Schriftstück zur Sache „Funktion eines Treuhänders“:
Funktion-und-Haftung-des-Treuhänders.pdf (arbeitsrecht-aktuell.ch)

Danke dir für deine Antwort und den Link. Diesen Artikel habe ich auch bereits gefunden.

Eine allfällige Klage erachte ich auch als wenig sinnvoll, da der „Streitwert“ höchstens meine Arbeit für die nachträgliche Bereinigung des Jahresabschluss und die Korrekturen betreffend Lohn des einten MA ist. Ev kann ich sogar gegenüber der Steuerverwaltung einen korrekten Abschluss 2022 nachträglich einreichen. Und dass mein Kunde keine Ahnung hat, wie er mit seinem Betrieb dasteht, keine Ahnung, wie seine Gewinnmarge ist etc.

Mir gehts auch ums Prinzip. Und hoffe indirekt, dass er von sich aus einen Teil des Honorares zurückerstattet. Gerade im Hinblick auf Art. 398 OR. On verra.

Bin gespannt wie die Abschlussbesprechung läuft. Er war bereits mir als Frau gegenüber sehr eingeschnappt, als ich ihn bezüglich der falschen Quellensteuer angesprochen habe. Er wollte lieber mit meinem Kunden sprechen… Zum Glück stirbt diese Spezies langsam aus.

Herzlichen Dank!

ich sehe solche Fälle immer wieder und auch immer wieder Treuhänder, welche sich überhaupt nicht auskennen mit der Materie. Diskussion über Honorar führen, wobei diese meist uneinsichtig sind, eine schlechte Bewertung in Netz abgeben und sofort wechseln, oftmals kommen noch andere Fehler nach Übernahme zum Vorschein.
Seitens Steuerverwaltung offen kommunizieren, dass Massnahmen eingeleitet wurden und geforderte Dokumente zur Verfügung stellen, diese Fehler können nur noch im Veranlagungsverfahren teilweise bereinigt werden.