Diese Frage ist mir ein bisschen peinlich, aber ich mache die Buchhaltung für meine Einzelfirma und bin mir irgendwie nicht sicher, ob ich meine Jahresendabschlüsse irgendwo einreichen muss.
Was muss ich am Jahresende bei meiner Buchhaltung beachten und Schritte, die einzuhalten sind?
Am Jahresende musst Du (ich nehme an, Du führst eine Offenpostenbuchhaltung) mindestens folgende Dinge Buchen:
Aktive und Passive Rechnungsbagrenzungen
Offene Rechnungen an Kunder per 31.12. (Debitoren)
Offene Rechnungen von Lieferanten per 31.12. (Kreditoren) (z.B. Telefon…)
Allfällige Abgrenzungen der MwSt - ja nach Art (vereinnashmt, vereinbart, effektiv, Saldo…)
Allfällige Buchungen Sozialversicherungen
Abschreibunden auf dem Anlagevermögen
Fremdwährungsdifferenzen (so Du mit FW arbeitest)
als letzte Buchung den Übertrag des Privatkontos auf das Kapitalkonto
je nach Software noch Gewinn-/Verlustverbuchung (z.B. Banana macht das automatisch)
Deiner Steuererklärung legst Du die Bilanz und ER bei, sowie den Detailauszug des Privatkontos.
Vielleicht musst Du mehr - oder anders - das ist einfach mal das Minimum, was ich aus Deinen Angaben entnehmen kann.
Nur um es wieder mal zu sagen: Wir alle im Forum helfen gerne. Sonst wären wir nicht hier. Darum lohnt es sich, eine Frage etwas detailliert zu formulieren. Das gibt dann mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Antwort und erst noch eine präzisere als dann, wenn Helfer Hellsehen können sollten.
Je dürftiger das Problem beschrieben ist, desto eher die Chance, keine Antwort zu bekommen.
In Deinem Fall zum Beispiel hätten folgende Infos noch weitergeholfen:
Art der Branche
Art der BuHa
Mwst ja oder nein und wenn ja, wie?
Aktiviertes Anlagegut ja oder nein
Offene Kunden-/Lieferantenrechnungen ende jahr ja oder nein?
Du verstehst, auf was ich raus will.
Viel Erfolg also beim Abschluss und frohe Festtage.