Jahreswechsel: Rechnung 2017 / Zahlungseingang 2018

Hallo,

Ich habe ein Frage bezüglich der Einkommensabrechnung beim Jahreswechsel.
Ich bin selbständigerwerbend und freiwillig im Handelsregister eingetragen.

Ich führe eine einfache Buchhaltung(Auflistung Einnahmen/Ausgaben).

Wenn ich Ende Jahr eine Rechnung stelle (15.12.0217) und die Zahlung vom Kunden erst im Januar getätigt wird. In welches Jahr muss das einkommen aufgelistet werden? 2017 o. 2018?

Würde ich es im 2017 auflisten würde dann nicht die Vermögens-Zunahme verfällt werden, a das Geld noch gar nicht auf dem Konto ist?

“Abzüge” lassen sich ja auch nicht aus dem Januar 2018 in den Dezember 2017 zurück schicken?
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüsse

Hallo,

Hierfür werden die Konten (transitorische Aktiven und/oder transitorische passiven verwendet). Oder auch aktive/passive Rechnungsabgrenzung genannt. Die Beträge welche das Jahr überschneiden, werden auf diese Konten gebucht. Bei der Erföffnungsbilanz vom neuen Jahr werden diese Buchungen dann einfach wieder rückgebucht.

Hier ein Link zur Erklärung:http://www.lernender.ch/files/LAP/Zusammenfassungen/Rechnungswesen/Thema-Transitorische%20Aktiven%20und%20Passiven%201-Ariane%20Burkhard-03.03.04.pdf

Ps. bin auch kein Profi. Aber so habe ich es gelernt und es wird in unserer Firma so gebucht.

Hoffe konnte dir weiterhelfen.

Vielen Dank für deine Antwort!
Da ich aber keine doppelte Buchhaltung führe sondern nur eine einfache Auflistung von Ein- und Ausgaben. Muss ich mich entscheiden ob ich das Honorar in dem Jahr verbuche in dem ich die Arbeit gemacht habe oder halt in dem Jahr in dem ich das Geld vom Kunden überwiesen bekommen habe. Auf der Rechnung die ich dem Kunden gestellt habe ist das Datum vom Vorjahr aufgeführt.

In welches Jahr soll ich diese Einkünfte auflisten?

  • in das der Rechnung?
  • in das der Überweisung?

Danke nochmals für die Hilfe!
Freundlicher Gruss