Hallo zusammen,
Wieder einmal ein Neuling beim Thema Buchhaltung und Bilanz. Ich bin am ersten Jahresabschluss meines ersten, überlangen Geschäftsjahres meiner in Q4 2023 gegründeten GmbH.
Ich würde aus verschiedenen Gründen die Bilanz gerne nach Geldeingangsprinzip erstellen und offene Rechnungen erst in 2025 in die Bilanz aufnehmen. Jetzt habe ich zwei gegensätzliche Aussagen und daher meine Frage hier, ob man das so machen kann.
Mein Steuerberater sagt, dass die Bilanz einer GmbH analog der erfolgten Leistung erstellt werden muss und daher offene Rechnungen welche in 2024 gestellt wurden und wofür die Leistung in 2024 erbracht worden war auch in 2024 in die Bilanz müssen. Abrechnung nach dem Geldeingangsprinzip wäre nur bei Personengesellschaften möglich.
Habe auch ChatGPT gefragt und die Antwort hier war differenzierter:
Eine GmbH in der Schweiz muss die offenen Rechnungen (Forderungen und Verbindlichkeiten) in dem Jahr erfassen, in dem sie entstanden sind, auch wenn die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung verlangt, dass die wirtschaftlichen Vorgänge zum richtigen Zeitpunkt erfasst werden, unabhängig vom Geldeingang oder -abgang. Eine Bilanz nach dem Prinzip des Geldeingangs ist nur in Ausnahmefällen oder bei sehr kleinen Unternehmen zulässig.
Auf die Nachfrage was die Definition eines kleinen Unternehmens ist war die ChatGPT Antwort:
Laut Artikel 957 OR (Handelsrecht) sind Unternehmen dann als „klein“ zu klassifizieren, wenn sie in zwei der folgenden drei Kriterien zwei Jahre hintereinander die jeweiligen Schwellenwerte nicht überschreiten:
- Umsatz: Der Jahresumsatz darf nicht mehr als 10 Millionen CHF betragen.
- Bilanzsumme: Die Bilanzsumme (Summe der Aktiva) darf nicht mehr als 20 Millionen CHF betragen.
- Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitstellen: Es dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 50 Vollzeitstellen im Unternehmen beschäftigt sein.
Artikel 957 OR und die Kriterien für ein kleines Unternehmen gelten auch für eine GmbH. Wenn eine GmbH die Kriterien für ein kleines Unternehmen erfüllt (Umsatz unter 10 Millionen CHF, Bilanzsumme unter 20 Millionen CHF, weniger als 50 Vollzeitstellen), kann sie von den vereinfachten Buchführungsregelungen profitieren, einschließlich der Möglichkeit, nach dem Geldeingangsprinzip zu bilanzieren.
Nach dieser Definition wäre meine GmbH ein kleines Unternehmen und ich könnte nach dem Geldeingangsprinzip bilanzieren. Die Frage ist nur ob Chat GPT recht hat oder mein Steuerberater?
Herzlichen Dank,
Bernd