Kanton AG: EMW bei Untervermietung an GmbH

Hallo zusammen.
Wie beziehen demnächst im Kt. AG ein Eigenheim. Ich führe eine eigene GmbH, welcher ich gerne das Büro und Mitnutzung Nebenräume als auch Garage weiterverrechnen möchte.
Wie kann hierzu der EMW gekürzt werden? Anscheinend läuft das über „Raumeinheiten“ und nicht über die gängige Berechnungsformel?
Ziel wäre weiter ,dass durch die Untervermietung keine steuerliche Mehrbelastung entsteht, sprich also, dass die Miete maximal den EMW abdeckt.
Wer kann für den Kt. AG zu diesem Vorgehen genauere Auskünfte geben?
Merci & Gruss
Marcel

Lieber Marcel
Mach doch einen Vorschlag und reiche diesen vorgängig bei der kant. Steuerverwaltung bei der Person ein, welche Deine privaten Steuern veranlagt. Oftmals wird bei uns über die Raumeinheiten gerechnet, die Beträge sind meist sehr minim im Vergleich zur Marktmiete. Ich ziehe (anderer Kanton) vom EMW die Miete ab, sodass im Endeffekt nicht mehr versteuert wird. Diesbezüglich gibt es aber grosse kantonale Unterschiede, ich kenne den Kanton Aargau nicht.

Hallo Marcel,

im Kanton Aargau wird der Eigenmietwert (EMW) tatsächlich oft nach Raumeinheiten berechnet. Die untervermieteten Räume (z. B. das Büro) kannst du prozentual vom gesamten EMW abziehen, sofern sie klar abgetrennt und fast ausschliesslich geschäftlich genutzt werden. Am besten dokumentierst du die Nutzung genau. Für eine verbindliche Auskunft empfehle ich, direkt das zuständige Steueramt oder einen spezialisierten Steuerberater im Kanton AG zu kontaktieren.

Viel Erfolg!