Kapitaleinzahlungskonto Gründung

Hallo

Eine weitere Frage zu einer Buchung. Der GF der neu gegründeten Firma hat Betrag X Kapital einbezahlt.

Sagen wir CHF 60’000.-

Meine Buchung lautet

  1. Einzahlung Kapitaleinzahlungskonto (1020) = CHF 59750.-
  2. Kommission (6360) = CHF 250.-

Oder muss ich CHF 60’000.- buchen plus 250 Kommission?

Weil auf der Rechnung steht CHF 60’000.- ./. CHF 250.- = Total CHF 59’750.-

Auch hier hat mir jemand gesagt dass ich es so buchen soll:

  1. 1020/2800 CHF 60’000.00.-
  2. 1850/2800 CHF 60’000.00.-
  3. 6360/1020 CHF 250.00.-

Was stimmt nun?

Da müssen Sie etwas genauer sein, wurde das volle Aktienkapital von 100T einbezahlt oder nicht? Gemäss der Schilderung würde ich vermuten, dass nicht das volle Aktienkapital einbezahlt wurde.

Falls nicht wäre der Ablauf etwa so:

Zeichnung Aktienkapital: 1160 Aktionäre an 2800 Aktienkapital 100’000 CHF
Barliberierung: 1020 Bank an 1160 Aktionäre z.B. 50’000 CHF
Nicht einbezahltes AK: 1800 Nicht einbezahltes AK an 1160 Aktionäre 50’000 CHF
Gründungskosten: Da kann man diverse Aufwandkonten nehmen, je nach dem was man alles für Kosten hatte, meistens Bankspesen, Notar, Handelsregister etc., oft wird da direkt das Konto 8500 verwendet, Ausserordentlicher Aufwand an 1020 Bank.

1160 Aktionäre ist btw. nur ein Hilfskonto, welches oft verwendet wird bei der Gründung.

Sie könnten auch direkte Buchungen vornehmen wie folgt:

1020 Bank an 2800 Aktienkaptial 50’000CHF
1800 nicht einbezahltes AK an 2800 Aktienkaptial 50’000 CHF

Besten Dank für Ihre Antwort.

Es sind 2 Gründer

490 Namensktien à CHF100> CHF 49’000.-
510 Namenaktien à CHF100> CHF 51’000.-

Buche ich hier das Total CHF 100’000.- > 1160/2800 CHF 100’000.-
und dann die Einzahlung: 1020/1160 CHF 50’000.-
sowie nicht einbezahltes AK: 1800/1160 CHF 50’000.-
Kommission: 6360/1020 CHF 250.-

Die restlichen Aufwände zur Gründung habe ich bereits verbucht.

Okey passt, wenn die Inhaber nicht den vollen AK einbezahlt haben ist dieser Buchungsvorgang i.O.

Die Empfehlung wäre allerdings, den restlichen AK dennoch bei Möglichkeit vollständig einzuzahlen, für den nicht einbezahlten AK haften sie dann Privat, sogenannte Nachschusspflicht

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