Ich würde allenfalls noch abklären wer das Kapital eingezahlt hat. Sodann könnten die CHF 1.45 Mio noch als Einlage in die Kapitalereserve (KER) verbucht werden und mit dem Jahresabschluss und dem GV Protokoll sowie den Kapitalerhöhungsunterlagen mit dem Formular 170 der ESTV angemeldet werden.
Die KER kann dann später einmal VST frei wieder ausbezahlt werden, hingegen die normalen Reserven später sonst mit VST ausbezahlt werden müssten mittels einer normalen Dividende.
Hinweise dazu gibt es viele mit dem Thema Kapitaleinlagereserven.
Ansonsten stehe ich gerne auch persönlich zur Verfügung.
Vielen Dank für die lehrreiche Antwort. Ich habe es mal wie von Ella vorgeschlagen auf
gesetzliche Kapitalreserven verbucht. Ich werde sicher aber gerne dein Vorschlag prüfen.
Eine Frage noch wie würde den dann der Buchungssatz lauten wenn ich es nach deinem
Vorschlag verbuchen würde? : (
Besten Dank für die Rückmeldung und freundliche Grüsse
Saskia