Guten Tag!
Ich habe eine Frage bez. der Kapitalerhöhung einer GmbH, und zwar:
Wir haben unsere GmbH im September 2017 eröffnet. Der ordentliche Abschluss ist Ende 2018.
- Verstehe ich das richtig, dass die ordentliche Kapitalerhöhung erst nach dem ersten Abschluss durch den Beschluss der Generalversammlung stattfinden kann?
- Können wir als Gesellschafter einen Nachschuss/Nachschüsse vor dem ersten Abschluss/während des Jahres 2018 leisten (in unseren Statuten sind keine statutarischen Nachschuss- und Nebenleistungsplichten vorgesehen)?
- Falls Nachschüsse möglich sind, heisst es, dass wir nach jedem Nachschuss die Statuten anpassen müssen?
- Falls Nachschüsse möglich sind, ist es wirklich so, dass die Rückzahlung von den Nachschüssen nur durch den Beschluss von der Revisionsstelle möglich ist?
- Falls Nachschüsse möglich sind, werden sie im Stammkapital verbucht?
Besten Dank im Voraus für Ihre Ratschläge!
Freundliche Grüsse
Galina Moser