Kapitalerhöhung GmbH

Guten Tag!

Ich habe eine Frage bez. der Kapitalerhöhung einer GmbH, und zwar:

Wir haben unsere GmbH im September 2017 eröffnet. Der ordentliche Abschluss ist Ende 2018.

  1. Verstehe ich das richtig, dass die ordentliche Kapitalerhöhung erst nach dem ersten Abschluss durch den Beschluss der Generalversammlung stattfinden kann?
  2. Können wir als Gesellschafter einen Nachschuss/Nachschüsse vor dem ersten Abschluss/während des Jahres 2018 leisten (in unseren Statuten sind keine statutarischen Nachschuss- und Nebenleistungsplichten vorgesehen)?
  3. Falls Nachschüsse möglich sind, heisst es, dass wir nach jedem Nachschuss die Statuten anpassen müssen?
  4. Falls Nachschüsse möglich sind, ist es wirklich so, dass die Rückzahlung von den Nachschüssen nur durch den Beschluss von der Revisionsstelle möglich ist?
  5. Falls Nachschüsse möglich sind, werden sie im Stammkapital verbucht?

Besten Dank im Voraus für Ihre Ratschläge!

Freundliche Grüsse
Galina Moser

Hallo @galmos

Zuerst mal eine generelle Frage: Warum gewährt ihr nicht einfach alle der GmbH ein Darlehen im selben Umfang? Damit könnt ihr euch all diese Formalitäten und Probleme ersparen. Zudem ist der Darlehenszins bei der Gesellschaft abzugsfähig. Aufpassen müsst ihr nur, dass das Darlehen nicht als verdecktes Eigenkapital qualifiziert wird.

Grüsse
Jonas

Guten Tag Jonas

Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Das Darlehen ist auch eine gute Alternative, in meinem Verständnis aber auch eine direkte Schuld im Fremdkapital für das Unternehmen (im Vergleich zu der Kapitalerhöhung im Eigenkapital), die wir eventuell vermeiden möchten. Zudem geht es bei uns nicht um einen Betrag, den wir nachzahlen, sondern um mehrere grössere oder kleinere Beträge, die wir je nach Bedarf einzahlen, um die laufende Tätigkeit des Unternehmens zu unterstützen.

Ich führe meine Buchhaltung selber und mache das zum ersten Mal, bin noch nicht so versiert. Ich möchte für mich verstehen, wie ich am besten und rechtmässig korrekt in solch einer Situation vorgehen sollte und würde mich über jeden Rat freuen.

Freundliche Grüsse
Galina

Hallo @galmos

Richtig, ein solches Gesellschafter-Darlehen oder Kontokorrent wird im Fremdkapital geführt. So wie du den Fall schilderst, würde auch ich dir unbedingt empfehlen, das zusätzliche Geld in Form von Darlehen einzuschiessen, aus folgenden Gründen:

  • du kannst flexibel auf Liquiditätsengpässe reagieren, sprich einfach eine Einzahlung auf das Bankkonto der Gesellschaft machen, welche du dann auf das Gesellschafter-Darlehen verbuchst
  • sollte die GmbH später genug Liquidität verfügen, kannst du dir das Darlehen einfach wieder zurückzahlen
  • Eine Kapitalerhöhung ist teuer, denn du musst die neuen Statuten (jedes Mal) beurkunden und im Handelsregister eintragen.

M. E. macht eine Kapitalerhöhung nur Sinn, wenn die Gesellschaft saniert werden muss oder ihr einen Investor an Bord holt, sprich bei einem grösseren Kapitalbedarf.
Selbst bei einer drohenden Überschuldung ist die Kapitalerhöhung kein muss, diese könnte mit einem Rangrücktritt auf dem Gesellschafterdarlehen abgewendet werden.

Herzlichen Dank für deine Ausführungen/Meinungen, es hat mir weiter geholfen!

LG
Galina