Hallo und guten Tag,
ich heiße Alex und bin neu hier in der Runde.
Eine Frage beschäftigt meinen Geschäfts-Partner und mich und ich hoffe, dass man hier eine Lösung für das bestehende Problem findet:
Wir betreiben zusammen einen kleinen Handel und haben beide etwas Kapital eingelegt, mit dem ein An- und Verkauf betrieben wird.
Nun zu der Frage:
Für das vom Partner eingelegte Kapital müssen Sollzinsen gezahlt werden, die natürlich in unsere Betriebskosten-Rechnung mit einfließen.
Betrieblich ist unsere Bar-Kasse das wichtigste Zahlungsinstrument.
Nun ist folgender Fall eingetreten: Mein Partner hatte seine privaten angefallen Monats-Sollzinsen des Vormonats nicht in Rechnung gestellt, sondern aus eigener Tasche bezahlt. (Sonst rechnen wir diese Kosten mit ein.)
Er meint nun, dieser Betrag von € 200,- müsse nun als “Kapitalerhöhung” seiner Seite verbucht werden.
Auf der anderen Seite wurden diese Kosten jedoch auch in der Gewinnermittlung eines zeitgleich gehandelten Objektes, also einer verkauften Ware als Kosten mit hinein genommen und der Gewinn (Einkauf + alle mit dem Objekt verbundenen Kosten - gegenüber dem Erlös) um diese Kosten reduziert ausgerechnet und ausgezahlt. Das heißt also, die Kosten wurden von uns beiden hälftig durch die Reduzierung des auszuzahlenden Gewinns gedeckelt.
Würde man nun eine "Kapitalerhöhung einbuchen, so entstünde eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Kassenbestand und dem buchmässigen Bestand.
Daher bin ich der Meinung, dass man dies so nicht verbuchen kann.
Ich meine, dies ist kapitalneutral (?)
Hätte man die Summe als Kosten eingebucht, würde sich das Kapital zunächst um diese 200,- reduziert. Der Partner meint, nun müsse sich der Barbestand um 200,- erhöhen, wodurch natürlich eine Kassendifferenz um diese Summe entstehen würde.
Wie ist’s richtig ?
Im Voraus vielen Dank für eine kompetente Info.
Viele Grüße
Alex