Kapitalerhöhung ja oder nein?

Hallo und guten Tag,
ich heiße Alex und bin neu hier in der Runde.

Eine Frage beschäftigt meinen Geschäfts-Partner und mich und ich hoffe, dass man hier eine Lösung für das bestehende Problem findet:

Wir betreiben zusammen einen kleinen Handel und haben beide etwas Kapital eingelegt, mit dem ein An- und Verkauf betrieben wird.

Nun zu der Frage:

Für das vom Partner eingelegte Kapital müssen Sollzinsen gezahlt werden, die natürlich in unsere Betriebskosten-Rechnung mit einfließen.
Betrieblich ist unsere Bar-Kasse das wichtigste Zahlungsinstrument.
Nun ist folgender Fall eingetreten: Mein Partner hatte seine privaten angefallen Monats-Sollzinsen des Vormonats nicht in Rechnung gestellt, sondern aus eigener Tasche bezahlt. (Sonst rechnen wir diese Kosten mit ein.)
Er meint nun, dieser Betrag von € 200,- müsse nun als “Kapitalerhöhung” seiner Seite verbucht werden.
Auf der anderen Seite wurden diese Kosten jedoch auch in der Gewinnermittlung eines zeitgleich gehandelten Objektes, also einer verkauften Ware als Kosten mit hinein genommen und der Gewinn (Einkauf + alle mit dem Objekt verbundenen Kosten - gegenüber dem Erlös) um diese Kosten reduziert ausgerechnet und ausgezahlt. Das heißt also, die Kosten wurden von uns beiden hälftig durch die Reduzierung des auszuzahlenden Gewinns gedeckelt.
Würde man nun eine "Kapitalerhöhung einbuchen, so entstünde eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Kassenbestand und dem buchmässigen Bestand.
Daher bin ich der Meinung, dass man dies so nicht verbuchen kann.
Ich meine, dies ist kapitalneutral (?)
Hätte man die Summe als Kosten eingebucht, würde sich das Kapital zunächst um diese 200,- reduziert. Der Partner meint, nun müsse sich der Barbestand um 200,- erhöhen, wodurch natürlich eine Kassendifferenz um diese Summe entstehen würde.

Wie ist’s richtig ?

Im Voraus vielen Dank für eine kompetente Info.

Viele Grüße
Alex

Hallo Alex

Vielen Dank für deine Frage im Forum :slight_smile:

Ich empfehle euch, Kontokorrekt Konten für die Gesellschafter / Partner zu führen. Dann würde die Buchung folgendermassen lauten:
Kasse / Kontokorrent Partner 200.-
Die Kasse sowie die Schuld gegenüber dem Gesellschafter haben sich um 200.- erhöht.

Dasselbe könnt ihr für die Sollzinsen machen:
Zinsaufwand Gesellschafter / Kontokorrent Partner
Dadurch würde sich die Schuld gegenüber dem Gesellschafter erhöhen, die flüssigen Mittel müssten jedoch nicht umgehend ausbezahlt werden.

Die Kontokorrent Konten könnt ihr zu einem gewünschten Zeitpunkt ausgleichen und die Schuld bezahlen.

Diese Vorgehensweise würde den Umgang von Gewinn aus verkaufter Ware nicht bei jeder Transaktion beeinflussen. Es wäre auf einen Blick ersichtlich, welcher Partner / Gesellschafter welches Guthaben gegenüber der Gesellschaft hat.

Ich hoffe, deine Frage damit beantwortet zu haben.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse
Nora