Lebensmittel und Betriebsmaterial ergibt ja 180.05 Fr. - was aber auf dem Beleg nirgends ausgewiesen ist und in der Buchhaltung habe ich einen Fehler von Fr. 6.-
Das ist einen gangbaren Weg, vorausgesetzt beim Ursprünglichen Einkauf wurde das Gebinde bereits so verbucht. Hier ist zu beachten dass das Gebinde sowohl im Soll oder im Haben stehen kann.
Ein zweiter Weg ist die Tatsache das über die Geschäftszeit das der Bezug der Gebinde und ihre Retouren ein 0 ergeben sollten, daher habe ich auch schon Verbuchungen mit MWST gesehen und die Rückbuchung auch. Ist zwar nicht korrekt jedoch idR ist der Betrag zu klein das er eine Relevanz spielt. Zudem ist dieser Weg bei einer Saldosteuerabrechnung die verkürzte Version.