Ich habe einen Sekretariat-Service und erledige unter anderem auch die Buchhaltung für verschiedene Firmen.
Zu meinem Problem:
Es wurde eine Firma (AG) für 15’000.-- gekauft. Im Handelsregisterauszug ist das Aktienkapital 100’000 zu 50 % liberiert.
Wie sind die Buchungen?
Hallo onfice/ C. Grmaca
Grundsätzlich gilt im Schweizer Handelsrecht der Anschaffungswert. Demzufolge lautet die Buchung bei der kaufenden Gesellschaft: (Annahme: Kaufpreiszahlung über Bank)
Beteiligung an Bank CHF 15’000
Dann übernimmt die kaufende Gesellschaft ein Verpflichtung zur Einzahlung des noch nicht liberierten Anteils am nominellen Aktienkapital:
Beteiligung an noch nicht einbezahltes Aktienkapital (kfr., oder lfr. Verbindlichkeiten) CHF 50’000. Alternativ kann diese Verpflichtung auch im Anhang ausgewiesen werden. Abhängig von der Wahrscheinlichkeit der Einzahlung.