Kauf von Gutschein als Kundengeschenk Vorsteuerabzug

Hallo Miteinander

wir haben in einem Restaurant einen Gutschein für einen Kunden gekauft.

Nun haben wir die Rechnung dafür erhalten, welche explizit ohne MWST ausgewiesen ist.

Ich weiss dass das Restaurant erst zum Zeitpunkt der Einlösung die MWST bezahlen muss,
aber so können wir keinen VST-Abzug machen, respektive das Restaurant müsste uns eine neue RG senden oder?

Vielen Dank für die Hilfe

Bigi

Hoi Bigi

Entweder, die sind nich pflichtig weil zuwenig Umsatz oder, wenn Sie pflichtig sind, muss die MwSt.-Nummer drauf sein und die MWST.
Völlig wurscht, ob das ein Gutschein ist.
In unserem Geschäft werden laufend Gutscheine verkauft - wir stellen die immer mit MWST aus - wir rechnen eben nicht inkl. MWST sondern Artikelbetrag plus MWST.
Für die Buchhaltung ist dann nur relevant, dass die MWST verrechnet wird wenn nder Gutschein eingelöst wird.
Für Dich als Kundin kann es jedoch egal sein, wann der Verkäufer die Steuer abdrücken muss.
Fazit: Rg MIT MWST verlangen.

Gruess hampi52

Wir machens genau anders rum. Gutscheine werden ohne MwSt auf ein separates Kreditoren Konto verbucht. Sie können sowohl für MwSt-pflichtige Artikel (egal zu welchem Satz) als auch für befreite Leistungen eingelöst werden. Zum Zeitpunkt des Gutschein-Verkaufs wissen wir weder für welche Leistungen zu welchen Mehrwertsteuersätzen die Einlösung erfolgt noch ob der Gutschein überhaupt je eingelöst wird. Wäre hier als Käufer ein fiktiver Vorsteuerabzug zulässig (analog Einkauf von Occasions-Waren von einer Privatperson zum Beispiel)?

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Stimmt so nicht, ein Gutschein ist nicht pauschal mit MWST.

Im Gegenteil, im Normalfall (Wertgutschein → 100.- bei XY) immer ohne MWST. Im Moment der Ausstellung/Erwerb ist der Gutschein im Prinzip wie ein Zahlungsmittel anzusehen. Es wird keine Leistung erbracht oder ein Entgelt vereinnahmt. Die MWST wird somit erst im Moment der Einlösung fällig.

Man muss dann noch differenzieren ob allenfalls ein Leistungsgutschein (1x Kaffee im Restaurant xy → bestimmte Leistung, Gutscheininhaber hat keine Wahl verschiedenes zu beziehen) vorliegt. Dann stimmen deine Ausführunge, die MWST ist beim Verkauf des Gutscheins fällig, da die Leistung bereits bestimmbar ist.

@Bee/Bigi. Genau, das ist korrekt so.Sowohl vom Restaurant als auch deine Annahmen. In der Tat mühsam wegen der Vorsteuer. Der Gutscheinbesitzer wird im Moment, wo er im Restaurant konsumiert, eine Rechnung inkl. MWST erhalten.

Gutscheine sind keine Waren, sondern wie Geld zu behandeln. Oder wie eine Briefmarke. Beides kann man als Zahlungsmittel verwenden. Dementsprechend keine MWST auf der Rechnung für den Gutschein. Beim Einlösen des Gutscheins verbucht der Empfänger über die Kasse die Leistung, welche der Umsatzsteuer unterliegt.

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Mja, wie oben von mir erwähnt: Es gilt schon noch zu unterscheiden zwischen Wertgutscheinen (= wie Zahlungsmittel/Geld ohne MWST) und Leistungsgutscheinen (mit MWST).

Der Vergleich mit der Briefmarke hinkt. Da könntest du ebenso argumentieren, das Gutscheine wie Spenden, hoheitliche Tätigkeiten, Tourismusabgaben, Spitalbehandlungen, Sozialversicherungen etc. zu behandeln sind. Was in Bezug auf CHF 0.00 MWST auch stimmt. Ansonsten aber nicht.

Der eigentliche Grund ist wie bereits mehrfach erwähnt, dass die Wertgutscheine einem Zahlungsmittel gleichkommen. MWSTG Art 21 abs. 2 ziff. 19 lit d

Demgegenüber sind Briefmarken (Postwertzeichen) als solches gem. MWSTG Art 21 abs. 2 ziff. 22 von der MWST ausgenommen.