Kauf von Maschine und Abschreibung für SWEG (BANANA)

Hallo,

unsere Stockwerkeigentümergemeinschaft (SWEG) hat eine Schneefräse gekauft für 1500 CHF.

Ich habe dafür in den Aktiven das Konto in Banana erzeugt:

1540 Outillages et appareils (Werkzeuge und Geräte)

Und dann von der Bank die 1500 CHF zu diesem Konto 1540 gebucht.

Die Aktiven bleiben somit gleich. Somit bleibt auch die Summe aus Aktiva und Passiva gleich.

Da die Maschine bereits benutzt wurde, kann sie nicht mehr zum Neuwert verkauft werden. Für eine Abschreibung über 5 Jahren habe ich bei den Passiven das Konto

1549 Wertberichtigung Werkzeuge und Geräte

eingetragen und den Abschreibebetrag von 300 CHF am 31.12.2023 vom Konto 1540 auf das Konto 1549 gebucht.

Zwar verringert sich bei dieser Buchung das Gerätekonto 1540 um den Abschreibebetrag, allerdings erscheinen nun die 300 CHF Abschreibebetrag im Konto 1549 in den Passiva als positiv und ist somit eigentlich ein Aktivkonto, d.h. die Summe aus 1540 und 1549 ist unverändert.

Offenbar war es falsch, dieses 1549 Abschreibekonto in die Passiva zu schieben (ich hatte eine AI gefragt, die behauptete, 1549 sei ein Passivkonto).

Ausserdem habe ich nun das Problem, dass die Investition in die Schneefräse Liquidität vom Bankkonto der Eigentümergemeinschaft abzieht, ohne dass diese Summe beim Aufwand verbucht wurde, das heisst, sie wird der Eigentümergemeinschaft beim Jahresaufwand nicht belastet (die Summe der Aktiva aus Liquidität und Materialwert bleiben allerdings auch gleich). Das würde aber bedeuten, dass das Bankkonto nun negativ wird.

Hier ist irgendwo der Wurm drin.

Ich hätte gerne die Ausgabe für die Maschine innerhalb des Aufwands auf die Stockwerkeigentümer umgewälzt, dazu müsste ich aber einen 4er (Aufwands)-Posten schaffen. Z.B. bei Aufwand für „Schnerräumen“. Dann würde aber die Maschine nicht im Material erscheinen, weil sie sozusagen im Anschaffungsjahr mittels „Aufwand Schneeräumen“ bereits zu 100% amortisiert wäre.

Also dann würde ich von der Bank 1020 auf das Aufwandskonto 4xxx buchen und fertig.

Die Maschine würde dann gar nicht bei den 1540 Geräten erscheinen (wir hatten bisher kein solches Konto).

Wie mache ich es richtig?

Danke

Das Konto 1549 ist in der Bilanz auf der Aktivseite, wird aber üblicher Weise auf der Haben Seite bebucht, wodurch es dann zu einem sogenanntem Minus Aktivkonto wird. Es ist ein Wertberichtigungskonto.
Normalerweise kommt dieses Konto zur Anwendung bei Indirekten Abschreibungen, hier wird dann 6800 Abschreibungsaufwand an z.B. 1509 WB Maschinen gebucht. Das Anlagekonto z.B. 1500 Maschinen bleibt bei Indirekten Abschreibungen immer unberührt und zeigt immer den Anschaffungswert.
Man kann aber muss nicht die Maschine aktivieren, OR gibt nicht vor ab welchem Betrag man Anlagegut aktivieren muss, in der Regel aktivieren aber die meisten alles ab 1000 CHF, das kann aber der Inhaber selber entscheiden, man kann auch ab 2000 CHF erst aktivieren.
Die Buchung 1540 an 1549 ist aber falsch, weil ja dadurch kein Abschreibungsaufwand in der Erfolgsrechnung entsteht. In der Sollseite muss ein Aufwandskonto aus der ER stehen.
Eine direkte Wegweisung bei einer STWEG Buchhaltung kann ich leider nicht geben, da ich noch nie etwas damit zutun hatte und somit die genaue Praxis Handhabung nicht kenne. Es wird sich aber sicher noch jemand mit STWEG Buchhaltung Erfahrung melden.

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Vielen Dank.

Ich habe nun folgende Konten:

Aktivkonto 1540 Outillages et appareils (Werkzeuge und Geräte), mit den 1500 CHF Anschaffungskosten

Passivkonto 1549 Ajustement de la valeur des outillages et appareils (Wertberichtigungskonto Werkzeuge und Geräte) mit z.B. -300 CHF

Wenn der Kauf Anfang November war, müsste bei einer linearen Abschreibung der Jahreswert mit 2/12 malgenommen werden. Das ist aber eigentlich unrealistisch, bereits mit dem ersten Einsatz hat das Gerät mehr Marktwert verloren, da nun gebraucht.

Bei den Lasten habe ich 6824 Ajustement de la valeur outillages et appareils (Wertberichtigung Werkzeuge und Geräte), das mit dem Abschreibungsbetrag gefüllt ist, z.B. 300 CHF.

Und dafür habe ich nur zwei Buchungen:

Für den Kauf, Bank 1020 → 1540
Für die Wertberichtigung 1549 → 6824

Jetzt taucht zwar die Wertberichtigung bei den Lasten auf, nicht jedoch der Anschaffungspreis. Das Problem, bei der Buchhaltung für die Stockwerkeigentümergemeinschaft werden die Lasten auf die Stockwerkeigentümer verteilt. Wenn der volle, für die Bezahlung der Maschine von der Bank überwiesene Betrag nicht bei den Lasten (Aufwand) erscheint, kann ich ihn nicht mit Banana auf die Kostenstellen der Stockwerkeigentümergemeinschaft verteilen. D.h. ich bräuchte eine zusätzliche Last wie z.B. „Kosten für den Kauf von Werkzeugen und Geräten“.

Wahrscheinlich wäre es einfacher, auf die Abschreibung zu verzichten, da laut kantonalem Merkblatt eine STWG sowieso den Kauf von Werkzeug und Geräten steuerlich nicht absetzen kann (damit also auch keinen Wertverlust) - der Kauf würde sich nur auf das Vermögen auswirken. Weiss nicht, ob jemand eine Schneefräse für 1500 CHF mit Wertquoten auf die Eigentümergemeinschaft verteilt (ergibt z.b. 200 CHF), damit jeder die 2 bis 3 Promille auf die 200 CHF jährlich anfallende Vermögenssteuer entrichten kann. Die pro Eigentümer resultierende Vermögenssteuer von 50 Rappen steht in keinem Verhältnis mit dem buchhalterischen Aufwand, das überhaupt transparent zu erfassen.

Also besser einfach zum Aufwand für den Winterdienst dazu und fertig?

Hallo Dierk

Das klingt nun schon besser.
So hast du in diesem Jahr die z.B. 300 im Aufwand, welcher ja auf die Stockwerkeigentümer verteilt wird.

Mit den Abschreibungen werden auch die gesamten Anschaffungskosten auf die Stockwerkeigentümer verteilt, einfach verteilt auf die 5 Jahre.

Beides geht nicht, entweder buchst du den Kauf direkt auf den Aufwand, dann werden die Kosten direkt im Anschaffungsjahr über den Aufwand gebucht und auf die Eigentümergemeinschaft verteilt, und in den Folgejahren dann nichts mehr (resp. noch Reparaturen etc.)
Oder du aktivierst den Kauf und die Kosten werden via die Abschreibungen verteilt auf die 5 Jahre auf die Eigentümergemeinschaft verteilt.

Bei 1500.- sind sicher beide Varianten möglich. Auch ich habe keine Erfahrung mit SWEG und kann dir daher nicht sagen wie so etwas üblicherweise in diesem Fall gehandhabt wird.

Grüsse,
Rolf

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