Kleine Vereinsbuchhaltung: Mobiliar wurde mit einem Verlust verkauft (Beleg des Verkaufs existiert). Ich schreibe den Buchwert ab. Ohne Beleg, da kein Beleg existiert.
Der Revisor rügt mich, weil kein Beleg existiert. (Keine Buchung ohne Beleg).
Für diese Buchung müsste ich eigenständig einen Beleg generieren. Macht keinen Sinn. Der Sachverhalt in der Fibu ist durch meine Buchung klar ersichtlich.
Habe bis dato noch nie erlebt, dass man für Abschreibungen einen „Beleg“ vorweisen soll.
Ich vermute, der Revisor will einen Sammelbeleg sehen, wo der ganzer Abschreibungsverlauf ersichtlich ist.
Ich würde den mal anrufen und fragen, was für Beleg er den genau will und wie dieser aussehen soll.
Ich rate immer bei Abschreibungen in Vereinen das irgendwann in einer Vorstandsitzung in ein Protokoll verschriftlichen lassen (à la Abschreibungen auf xy sind z% gemäss Richtlinie Eidg. Steuerverwaltung. Damit hast du ein Beleg auch wenn das dann 10-20 Jährig sein sollte.