Kilometerpauschale mit Vorsteuer?

Guten Abend Zusammen! Finde im Internet leider nicht: Wird die KM-Pauschale von 0.70 als Geschäftsaufwand bei Benützung von Privatauto MIT Vorsteuerabzug in die Buchhaltung eingesetzt oder nicht? (Einzelunternehmen)

70 Rp aber ohne Vorsteur, da Sie ja eine Privatperson sind und bis auf eine Ausnahme ist da keine Vorsteuer abziehbar.

Vielen Dank, ok, ich glaube es Ihnen.
Der folgenden Logik nach zahle ich aber als Privatperson die MWST auf die meisten Ausgaben fürs Auto und kann sie als Vorsteuer nicht abziehen. Jetzt beteiligt sich das Geschäft an diesen Ausgaben mit 0.70/km und dürfte die bei diesen Kosten enthaltene Vorsteuer ja zum Abzug bringen, das wäre ziemlich logisch. Überall ist der Fall mit der Mwst-Korrektur beim Privatanteil im Internet zu finden, nur aber umgekehrt gar nichts als Information zur Vorsteuer bei einem Geschäftsanteil.

Lösung Auto ins Geschäft überführen

Würde demnach die Vorsteuer beim Kauf eines Gebrauchtwagens (vom Privat- ins Geschäftsvermögen) auch nicht abzugsfähig sein?

:slight_smile: das ist die angedeutete Ausnahme, sog. fiktive Vorsteuer, da Occ. Gegenstand (individualisierbar)

Vorsicht: Zumindet im Kt. Zürich ist die Rechtslage (gemäss Zürcher Steuerbuch) klar:

„Wird das Fz mehrheitlich geschäftlich genutzt, so kann es ins Geschäftsvermögen überführt werden.
Wird das Fz mehrheitlich privat genutzt, verbleibt es im Privatvermögen“.

In einer EU muss das Fz nicht auf die Firma umgeschrieben werden.
Bei GmbH und AG schon.

Nachweis frür Privatanteil: Entweder mit Fahrtenbuch oder mit Monats-Paschale (0.9.% vom Netto (ohne MWST) Neuwert des Fz, mindestens jedoch 150.-/Mt.

In der regel fährt man mit dem Fahrtenbuch besser.

Gruess Hanspeter

Vielen Dank für Ihre Präzisierung. Vielleicht könnten Sie noch kurz auf meine Frage zur Vorsteuer beim Geschäftsanteil eingehen. Wie ist es aus Ihrer Sicht zu begründen, dass der Geschäftsanteil mit 70 Rp/km ohne Berücksichtigung der Mwst berechnet wird, wären in diesen Ausgaben die bezahlte Vorsteuer enthalten ist? Und warum da keine klare Aussage dazu bei der Suche zu finden ist…

Also, ich versuchs mal. Die MWST ist eine Steuer, die nach dem Prinzip „Den letzten beissen die Hunde“ funktioniert.
Das heisst, es kann nur Vorsteuer abgezogen werden, wenn eine Rechnung/Quittung mit einer MWST-Nummer drauf gebucht wird.
Nun sind Sie als Privatperson nicht steuerpflichtrig.
Und wahrscheinlich buchen sie etwas wie „6210 an 2850“ X km zu 0.70 = Y.

Das Privatkonto ist 2850 die Verbindungsstelle zwischen Ihrer Firma (aus deren Sicht die Buchhaltung ist) und Ihnen als physischer Inhaberin, sprich: Als Privatperson.
Da Sie als Privatperson nicht der MWST unterstehen, somit auch keine „private“ MWST-Nummer haben, kann die Firma nichts abziehen.

Es ist, wie wenn Ihre Firma eine Dienstleistung von mir beziehen würde. Da ich nicht der MWST unterstellt bin, habe ich keine Steuernummer und Ihre Firma kann deshalb keine VSt geltend machen.

Auch dort gilt: „Den letzten beissen die Hunde“ und die letzte Geniesserin in der Nahrtungskette ist Ihre Firma.

Genau so funktionierts, wenn Sie privat im Denner einkaufen. Da Sie keine private Steuernummer haben, können Sie keine VSt abziehen und werden so als letzte Person in der Kette gebissen.

Alles unklar jetzt? :slight_smile:

Gruess Hanspeter

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grins Man sagt dem auch ‚Konsumsteuer‘ (ist etwas offizieller als der Hundebiss).

Alles unklar jetzt? :slight_smile:

  • Superklar, herzlichen Dank!