Kleidergeschäft - Was tun mit nicht verkauften "alten" Kleider?

Wie handhaben andere Kleidergeschäfte die Kleider welche nicht verkauft werden. Einzelstücke welche nicht mehr verkauft werden können auch mit einem sehr grossen Rabatt. Darf es verschenkt werden? An Mitarbeiter oder auch Kunden oder auch gespended werden? Wenn ja, wie löst ihr das Buchhalterisch und MWST technisch?

Freue mich auf Feedbacks

Verschenken darf man glaub ich immer, oder gibt es dazu Verbandsvorschriften die das regeln??

Ich würde das buchalterische Problem z.B. mit einem „symbolischen Franken“ lösen. Egal wie gross die Schenkung ist, kann es somit als „normaler“ Verkauf verbucht werden.

Aber gewöhnlich denke ich, dass die nicht verkauften Artikel sonst ganz normal als Abschreibung aufs Warenlager verbucht würden.
Ob sich der Aufwand für jedes Einzelstück lohnt, sei mal dahingestellt.
Ich geh aber mal davon aus, dass es einen definierten Pauschalwert für diese Art von Abschreibung geben müsste. Hierfür würde ich mal einen Treuhänder kontaktieren.

Evtl. widerspricht mir noch jemand, aber ich hoffe dass es schon mal geholfen hat :wink:

Hallo t85

Üblicherweise kannst Du Dein Kleiderlager Ende Jahr um einen Drittel abschreiben - wegen Demodierung. MwSt mässig musst Du nichts buchen für den Abschreiber.

Verkaufst Du mit Rabattt, so gilt der rabattierte Verkaufspreis als MwSt-Preis.

Verschenkst Du etwas, hast du ja keine Einnahmen und somit auch keine MwSt.

Ende Jahr zählst Du Dein Lager und buchst die Zu-/Abnahme gegen Wareineinkauf. Erst dann machst Du vom neuen Lagerwert den Abschreiber wie oben erwähnt.

Hoffe, das hilft weiter.

Gruess Hanspeter

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