KlG Jahresabschluss mit Verlust - Auszahlung

Hallo zusammen

Wir betreiben eine Kollektivgesellschaft und hatten über die letzten Jahre stets einen Verlust ausgewiesen. Dies erfolgte insbesondere, weil wir privates, welches für das Geschäft verwendet wurde Anteilsmässig als Aufwand der Gesellschaft verrechneten (bspw. Miete für ein Zimmer, Pauschale für Fahrzeug, Pauschale für Laptop etc.) diese Aufwendungen verbuchten wir über das EK, da wir „einfachheitshalber“ kein Privatkonto führten. Da wir real jedoch Ende Jahr trotzdem ein Plus auf dem Konto hatten, bezahlten wir uns dies aus (EK / Post). Hätten wir dies korrekterweise als Lohnaufwand verbuchen müssen? Falls ja, hätten wir dafür Sozialversicherungsabgaben und Einkommenssteuern entrichten müssen?
Was wäre das korrekte Vorgehen?
Info: wir sind beide zu 100% in einem anderen Betrieb angestellt und bezahlen dort die Sozialversicherungsabgaben.

Vielen Dank schon im Voraus für eine kurze Antwort.

Beste Grüsse Gian

Hallo Gian

Grundsätzlich - “der Einfachheit halber” hin oder her - muss für jeden Teilhaber ein Privat- und ein Kapitalkonto geführt werden. Unterjährig werden Privateinlagen und -bezüge über die PK gebucht, der Gewinn/Verlust dann jeweils anteilmässig auf das jeweilige EK .
Die individuell verbuchten Gewinne unterstehen den Sozialversicherungen. Ganz egal, ob Du sonstwo angestellt bist oder nicht.
Als selbständiger Teilhaber der KIG musst Du Dich bei der AHV als “Selbständig im Nebenerwerb” abnmelden, wenn Du die KIG nebenbei machst.

Gruess Hanspeter

Hallo Hampi
Wir betreiben auch eine Kollektivgesellschaft. WIr haben einen kleinen Verlust gemacht. Nun kommt, wenn wir das jahr abschliessen wollen, die Frage was mit dem Gewinn/Verlust zu machen ist.

Ist es korrekt, dass bei einer Kollektivgesellschaft der Gewinn/Verlust anteilsmässig auf die verschiedenen Eigenkapitalkonten verteilt wird?

Und für die Zukunft:
Wenn wir danach Gewinn machen, werden die Gewinne anteilsmässig wieder auf die Eigenkapitalkonten gebucht…? Auch wenn irgendwann durch die Gewinne die Kapitalkonten einen grösseren Betrag aufweisen als ursprünglich als Eigenkapital eingezahlt?

Herzlichen Dank

Hoi Pipo

Ddine Aussagen sind korrekt.

Falls die Firma in Zukunft einmal liquidiert werden sollte oder einer der Partner aussteigt, werden die realen Aktiven im Verhältnis der Kapitalkonten geteilt.
Auf die Kapitalkonten werden wie gesagt jährlich die G/V verbucht. Real haben Sie mit dem Saldo der Bankkonten etc. keine Übereinstimmung.

Gruess Hampi