Können Verluste aus früheren Jahren mit den gesetzlichen Gewinnreserven verrechnet werden?

Hallo Paul,

Da die „Zwangsverrechnung“ neu ist, darf dies auch Rückwirkend geschehen. Erlaube mir jedoch folgende Hinweise:

  1. Achtung: Gesetzliche Kapitalreserven haben Steuervorteile und sollten in den meisten Fällen nicht verrechnet werden.

  2. Im OR können die Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden, im Steuerrecht jedoch nicht. Dort gibt es eine Verrechnungsgrenze von sieben Jahren. Somit kann es zu einer Abweichung zwischen der Steuer und der Jahresrechnung kommen.

  3. Einen speziellen Gesellschafterbeschluss sollte nicht nötig sein, sofern die jährliche Gesellschafterversammlung durchgeführt wird. Da muss die Verwendung des Bilanzgewinnes (Jahresgewinn +Verlustvorträge) beschlossen werden, was somit geregelt ist.

Ich hoffe, ich konnte dich mit meinen Antworten unterstützen.

Häb ä guete Tag.

Beste Grüsse
Stefan

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