Kollektivgesellschaft Lohn oder Gewinnbezug?

Guten Tag zusammen.
Da ich an der Gründung einer Kollektivgesellschaft bin, wollte ich mich informieren wir die Buchhaltung zu machen ist. Leider bekomme ich bis jetzt zu wenig Informationen von Web.

  1. Kann ich mir auch einen „normalen“ Lohn auszahlen lassen als Gesellschafter der Kollektivgesellschaft?
    Wenn JA, was ist besser? Lohn oder Gewinn auszahlen lassen?
    Wenn dies möglich ist, muss dass die Gesellschaft für den Lohn, und allenfalls ich noch als Einzelfirma (wenn ich noch gewinn auszahlen lasse) AHV Beiträge verrechnen und ein Buchhaltung machen ?
  2. Müssen 2 Buchhaltungen gemacht werden? Kolektivgesellschaft und Einzelfirma ?

Ich danke vielmals für eine Antwort und Hilfe…
Grüsse Marco

diese Frage hatten wir kürzlich, Fazit, Privatbezug an Geldern, Ende Jahr ist Gewinn dann privat zu versteuern oder, Nein, kein Lohn idR.

Super Danke für eine Antwort.
Was währe der Vorteil (wenn es einen gibt) von einem Fixen Lohn ?
Würden da die AHV kosten von der Kolektivgeselschaft gezahlt ?

A) es ist kein Lohn aus wenn er fix ist
B) du musst nur einmal den Dauerauftrag einrichten
C) AHV Kosten sind Geschäftsmässig begründete Kosten und können wahlweise privat oder vom KLG Konto gezahlt werden. Sie gehören jedoch auf jeden Fall in die Erfolgsrechnung der KLG. Es empfiehlt sich da auf jedenfall diese separat aufzuführen da unterschiedliche Gesellschafter unterschiedliche AHV Prämien haben können (z.B. wenn es noch Familienzulagen gibt, die Gewinnverteilung nicht nach Köpfen erfolgt oder wenn die Gesellschafter unterschiedliche zuweisbare Kosten geltend machen für Arbeitsraum, Autoversicherung etc.). Es empfiehlt sich auch die AHV bei der Bezahlung über ein Durchlaufkonto zu machen (Bilanzieren) und erst Ende des Geschäftsjahrs eine provisorische Berechnung als Aufwand geltend zu machen.