Hallo allerseits
Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Gliederung des Kontenplans?
Hintergrund: Wir arbeiten mit einem klassischem KMU Kontenrahmen. Jetzt möchte die GL zusätzliche Ertragskonti. Da die Erweiterung in dieser Ertrags-Gruppe nicht mehr möglich ist (alle Nummern bereits verbegen), kam der Vorschlag in diesem Bereich auf fünstellige Nummern umzustellen.
Ist das zulässig nur einen Teilbereich der Erfolgsrechnung mit fünstelligen Konten zu buchen?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Ela