Kontierung Provisionen und Courtagen an Vermittler

Guten Abend liebe Forum-Mitglieder

Wir sind ein Versicherungsmakler und haben mit den Vermittlern einen Vermittler- oder Agenturvertrag. Sie haben uns Kunden vermittelt.
Den Vermittlern bezahlen wir auf den eingegangen Courtagen- und oder Provisionen von den Kunden einen Prozentsatz aus den jährlich eingegangenen Courtagen- oder Provisionen.

Laufen diese Aufwände auch über 3493 Provisionen an Dritte (Dienstleistungserlösminderungen)?
Fremdanteile - Courtagenrückführungen in % von den eingegangenen Courtagen laufen nach mir bereits darüber.

Auch überweisen wir unseren Gruppenpartnern und Kunden direkt einen gewissen Prozentsatz der eingegangenen Courtagen- und oder Provisionen.

Welche Konten nehmt ihr da?

Bereits jetzt schon herzlichen Dank für eure rasche Antwort!

PS: Ich bin daran den alten KMU Kontenplan an den neuen KMU-Kontenplan anzupassen
Dies gibt mehr Arbeit als ich zuerst dache!

Schönen Abend und herzliche Grüsse

Marc

Hallo Marc
Das von dir vorgeschlagene Konto (Erlösminderung) ist durchaus möglich, aber nicht zu empfehlen. Bei der Entschädigung der Vermittler handelt es sich meines Erachtens um einen Aufwand der Klasse 4 nach Schweizer Kontenplan KMU. Die Erträge generiert der Makler von der Versicherungsgesellschaft, die Aufwendungen sind aber an den Vermittler zu bezahlen. Dadurch könnte eine Erlösminderung allenfalls ein Verstoss gegen das Bruttoprinzip (Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7 OR) darstellen. Sollte der Vermittler zudem eine Natürliche Person sein, so müsste die Provision ev. noch als Lohn deklariert und mit AHV abgerechnet werden.
Beste Grüsse
Silversurfer

Hallo Silversurfer,
Die Vermittler sind juristische Personen (AG).

4 Aufwand für Material, Handelswaren, Dienstleistungen

Die Hauptgruppe 44 steht für alle bezogenen Dienstleistungen, die der betrieblichen Leistungserstellung direkt zuzuordnen sind.

Wären das eben Vermittler (AG’s)?

Mein Kollege meinte das die 44xx Gruppe eigentlich den Warenverkehr betrifft.

Jetz hat er mich verunsichert.

Wie siehst Du das jetz?

Beste Grüsse

Marc

Hallo Marc
Habe erst jetzt gesehen, dass du noch eine Anschlussfrage gestellt hast.
Ja, du liegst da schon richtig. Die Gruppe 44 “Aufwand für bezogene Dienstleistungen” ist der Aufwand, welcher direkt mit dem Umsatz von Gruppe 34 korrespondiert. In der Gruppe 44 wird kein “klassischer” Warenaufwand erfasst. Das ist eher was für die Gruppe 40 und 42, allenfalls noch was für 45.
Beste Grüsse
Silversurfer

Hallo Silversurfer,
Super, dass wir das gleich sehen. Ich wünsche Dir nach Pfingstmontag einen guten Wochenstrart

Beste Grüsse

Marc