Kontierung von Hinweisschildern

Guten Morgen,
ich bin neu in diesem Forum und auch neu mit Buchhaltungsarbeiten.

Ich habe vorher lange im Personal gearbeitet. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Wie verbuche ir Hinweisschilder (Schild mit Pfeil, das auf der Strasse auf einer Tagel angebracht ist und auf die Firma verweist) in SKR 04. Als Beschäftsausstattung 0690 oder als Betriebsbedarf?

Vorerst danke.

Maria

Guten Abend Maria,

es kommt zuerst auf die Anschaffungskosten der Hinweisschilder an. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten (Transport, Versand, Versicherung) sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.

Wenn die Anschaffungskosten der Hinweisschilder 1000 EUR nicht übersteigen, wären sie im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern hat eine bewegte Geschichte. Bis zum 31. Dezember 2007 durften GWG sofort abgeschrieben werden. 2008 führte der Gesetzgeber die sogenannte Pool-Abschreibung für GWG im Wert von 150 bis 1.000 Euro ein. Damit durfte nur noch bis 150 Euro sofort abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen mussten Unternehmen über fünf Jahre abgeschreiben. Seit 2010 gilt wieder die Grenze von 410 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Pool-Abschreibung besteht jedoch weiter. So stehen heute drei Abschreibungsmöglichkeiten nebeneinander.

  1. Die Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
  2. Die Sofortabschreibung für alle GWG bis 410 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG)
  3. Die Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für alle GWG zwischen 150 und 1.000 Euro (§ 6 Abs. 2a EStG)

Sie haben also folgende Möglichkeiten:

  1. Sie buchen die Hinweisschilder, wenn deren Wert zwischen 150 und 410 Euro netto liegt, auf das Konto 670 und schreiben sie sofort vollständig ab. (§ 6 Absatz 2 EStG)

  2. Sie buchen die Hinweisschilder, wenn deren Wert zwischen 150 und 1000 Euro netto liegt, auf das Konto 675, bilden aus alle GWG eines Jahres einen Sammelpool, den Sie über 5 Jahre vereinfacht (also jedes Jahr 1/5tel, auch wenn die Anschaffung im Dezember liegt) ab.

Freundliche Grüsse
Sebastian Weitmann

Guten Tag,

vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe die Schilder, da sie nur einen Wert unter 1000 haben, unter GWG verbucht.
Es ist gut zu wissen, dass man sich in buchhalterischen Fragen an ein Forum wenden kann, das einem wertvolle Hinweise geben kann.

Schönes Wochenende

Maria