Guten Tag miteinander,
Ich wundere mich ob ich eine Bewegung auf einem Gesellschafterkontokorrent in dem jeweiligen Lohnausweis des Gesellschafters angeben muss. Als Beispiel:
Der Gesellschafter hat Privatbezüge in Jahr x von 20’000.- . Müssen diese Bezüge im Lohnausweis ausgewiesen werden?
Liebe Grüsse