Kontokorrent Gesellschafter im Lohnausweis erfassen?

Guten Tag miteinander,

Ich wundere mich ob ich eine Bewegung auf einem Gesellschafterkontokorrent in dem jeweiligen Lohnausweis des Gesellschafters angeben muss. Als Beispiel:

Der Gesellschafter hat Privatbezüge in Jahr x von 20’000.- . Müssen diese Bezüge im Lohnausweis ausgewiesen werden?

Liebe Grüsse

Hallo Accounting_junior
Nach mir braucht es diese Angaben nicht im Lohnausweis. Hingegen musst du die Angaben gegen Gesellschafter und Nahestehenden Personen in der Steuererklärung der Firma offenlegen.
Viele Grüsse
Jakob