Meine Kundin ist Inhaberin der GmbH und schwanger, Geburtstermin Januar 2023, ist aber nun krankgeschrieben. Sie haben ein Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Es gibt bei ihrem Lohn verschiedene Sachen, die ich beachten muss:
sie möchte dieses Jahr noch nicht den BVG-Mindestlohn erreichen
sie möchte soviel wie möglich Bruttolohn haben, damit ihr soviel Taggeld wie möglich ausbezahlt wird
ihr Kontokorrent (die Schuld von der Firma bei ihr) wird immer höher (zb in diesem Jahr von 44’000.00 auf 54’000.00) und sie ist nicht sehr liquid auf dem Bankkonto, es reicht ihr nicht, den vollen Lohn an sich auszuzahlen, die Mitarbeiter kann sie immer bezahlen
Ich habe nun den Lohn so berechnet, dass sie inkl. den Taggeldzahlungen ganz knapp nicht in den Mindestlohn BVG kommt, und würde nun die letzten 3 Monatslöhne gerne übers Kontokorrent buchen, da sie eben nicht sehr liquide ist. Die Frage ist nun: wie hoch darf diese Schuld der GmbH ihr gegenüber sein? Gibts da Richtlinien? Merci für eure Antworten
Bei sehr hohen Beträgen auf dem Kontokorrent Teilhaberin musst Du nachweisen können, dass das kein verstecktes Eigenkapital, bzw. kein versteckter Lohn ist (um Sozialbeiträge zu umgehen).
Da du ja den Lohn als solchen verbuchst und einfach die Auszahlung statt in Bar auf den KK buchst, ist dem ja Rechnung getragen.
Eine eigentliche Kennzahl gibt es meines Wissens dafür nicht, hingegen haben die Steuerämter da ihre Raster.
Kannst auch dort anfragen, weil das in jedem Kanton anders ist.
Wenn ich das richtig verstehe, wird der Kontokorrent deswegen immer höher, weil sie sich nicht den ganzen Lohn auszahlen kann und der geschuldete Restlohn auf dem Kontokorrent landet. Ist das so korrekt?
Dann ist unter anderem wichtig:
Die Sozialbeiträge für den noch nicht ausbezahlten Lohnanteil müssen dringend trotzdem gemacht werden. Das wäre dann nämlich der Nachweis, dass das Kontokorrent kein versteckter Lohn ist, um Beiträge zu umgehen (hat hampi52 sehr schön erklärt).
Im Lohnausweis des Arbeitnehmers kannst du den Lohnbetrag im KK meines Erachtens dann aufführen, wenn er ausbezahlt wird (im selben Jahr versteuert wie erhalten). Das führt natürlich dazu, dass der Lohn deiner Kundin in dem/den Jahr/Jahren, in denen das KK abgebaut wird, höher ist und damit mehr Steuern anfallen.
Und das BVG dann nicht vergessen, wenn der Lohn in BVG-pflichtige Sphären geht. Das müsste man eventuell sogar periodenfremd buchen, wenn die Auszahlung in einem anderen Jahr ist, da der Lohn in der Geschäftsbuchhaltung ja in diesem Jahr verbucht ist.
Vielen Dank euch beiden. Ja, genau so hatte ich es gemeint, das Kontokorrent wird höher weil der Lohn anstatt ausbezahlt auf das Kontokorrent gebucht wird. Die Sozialbeiträge habe ich ganz normal berechnet, den Lohnausweis hätte ich jetzt ehrlich gesagt auch gemacht wie wenn der Lohn ausbezahlt geworden wäre… aber ev. wäre dies eine Möglichkeit, damit sie dieses Jahr etwas weniger Steuern zahlen muss?