Kontokorrente Sozialversicherungen ausgleichen

Hallo zusammen

Jetzt brauche ich auch mal Hilfe :slight_smile:

Wir buchen die Löhne, bzw. deren Abzüge wie SVA etc. auf Kontokorrente, z.B. 2270.
Nun gibt es sowohl bei der SVA, wie auch bei der Pensionskasse Differenzen zum Saldo des Kontokorrent und dem, was aus der Schlussrechnung z.B. der PK und SVA hervorgeht.

Wie verfahre ich mit diesen Differenzen?

PK: Muss ich die im jeweiligen Anteil den Mitarbeitern zurückzahlen?
Oder kann ich einfach das einfach mit 22xx an 54xx ausbuchen?

SVA: Dasselbe Problem - dieselben Fragen.

Firma: GmbH, 2 Teilhaber mit Lohn.

Vielen Dank für Eure Hilfe - da stehe ich auf dem Schlauch.

Ich gehe davon aus, das die Differenz auf Grund zu viel Bezahlter Beiträge entstanden ist.

  1. Prüfe ob die Lohnabrechnungen korrekt erstellt wurden (z.B. veralteter Abzugssatz angewendet etc.)
  2. Prüfe ob die Verbuchung der Lohnläufe korrekt erfolgt sind.
  3. Stelle fest in welchen Positionen die Differenz (AHV, BVG, KTG, NBU, Quellensteuer) entstanden ist für allfällige korrektur in der Buchhaltung.
  4. Stelle fest wie hoch die Differenz ist, es ist durchaus gang und gäbe das es vor allem bei nicht fixem Lohn oder nicht gemeldete Lohnänderung bei der Pensionskasse eine Anpassung z.G. oder z.L. des Arbeitnehmers geben kann (deswegen wird oft der Lohn bei Verträgen auf Abruf der Pensionskassenabzug zu hoch angesetzt resp. ausgehend von einem maximal Lohn berechnet).
  5. Die Differenz z.G. ist konsequenterweise zu überweisen, denn für diesen Lohn hat er ja gearbeitet (unabhängig ob es sich um den Gesellschafter oder ein gewöhnlichen Mitarbeiter handelt). Es besteht auch die möglichkeit den Betrag in der nächsten Lohnabrechnung zu korrigieren und entsprechend eine angepasst Auszahlung vor zu nehmen resp. in deinem Fall können die Differenzen auch dem Kontokorrent gut geschrieben werden.
  6. Es ist auch möglich das die beiden Teilhaber (Schriftlich geben lassen) auf die Differenz verzichten.
  7. Differenzen (z.L. Arbeitnehmer) die nicht signifikant sind und nicht mit dem nächsten Lohnlauf verrechnet werden können resp. nicht dem Gesellschafter Belastet werden können oder (z.G.) drauf verzichtet werden, dürfen ausgebucht werden.

Danke Andreas, das hilft sehr.

Wenn ich z.B. SVA ausbuchen muss (zuviel bezahlt), ist es dann korrekt 22xx an 54xx (entsprechnede Konti)?

Gegenbuchung gemäss Originalbuchung, daher 22xx an 54xx oder 57xx

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ich mag die Kontokorrent nicht, ausser es gibt ein einwandfrei eingestelltes und betriebenes Lohnprogramm.

Gerade bei KMU ist die Zahlung viel schneller verbucht und dann jährlich die Abzüge auf Brutto verbucht