Konventionalstrafe - wie verbuchen?

Aufgrund einer Lohnbuchkontrolle in der Firma ist eine Konventionalstrafe von 25% der festgestellten geldwerten Verstössen geschuldet und fällig. Wie verbuche ich diesen Aufwand?

Weiss wohl niemand so recht bescheid?!

Die Frage ist ja, ob dieser Aufwand (Busse/Strafe) geschäftsmässig begründet ist. Meiner Meinung nach sind geldwerte Verstösse in Lohnfragen geschäftsmässig begründet, und müssen dadurch nicht über das Kapital abgerechnet werden sondern können der Firma als Aufwand belastet werden. Ich denke, eine Buchung über den ausserordentlichen Aufwand scheint gerechtfertigt…

Was meint ihr?

Hallo Ryco
Ich würde die Kosten ebenfalls über die Position „Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand“ erfassen. Bei deinem anderen Anliegen handelt es sich meines Erachtens aber um ein Steuerthema. Leider bin ich kein Steuerspezialist, aber vielleicht hilft dir folgender Link weiter:
http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/knowledge_center/steuerbuch/inhaltsverzeichnis/art_29_52/bussen/_jcr_content/Par/downloadlist/DownloadListPar/download.ocFile/040_4.pdf

Beste Grüsse
Silversurfer

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Super, danke Silversurfer