Guten Tag,
Ein Kunde hat im 2020 eine Dienstleistung bestellt und direkt bezahlt (2000chf). Der Umsatz wurde direkt gebucht. Die Erbringung der Dienstleistung wurde leider wegen Corona unmöglich und dann mehrmals verschoben. Nun hat jetzt (2022) der Kunde die Rückerstattung der 2000chf verlangt und erhalten.
Wie kann ich diese 2000chf Auszahlung im Jahr 2022 verbuchen?
Ich weiss, dass es ein Fehler war, im 2020 die Dienstleistung zu buchen, aber jetzt ist es getan.
Vielen Dank für die Hilfe, Michael