Korrektur fremder Kreditoren

Halli, Hallo zusammen…

Bin über etwas gestolpert wo ich nicht sattelfest bin und eure Meinung dazu brauche.

Als GU erhalten wir laufend Rechnungen von diversen Unternehmern die auf unseren Namen lautend ausgestellt, verbucht und anschliessend beglichen werden.

Was mach ich wenn irrtümlicherweise Rechnungen lautend auf dem Bauherrn unsererseits gegenüber den Unternehmern bezahlt worden sind. Mit den falsch ausgestellten Rechnungen kann ich die VST nicht geltend machen. Muss aber wenn ich dem Bauherren nun eine Gegenrechnung erstelle - damit er mir die Kosten erstattet - hierfür die 8% Mwst abliefern.
Mir bliebe nur die Möglichkeit von entsprechenden Unternehmern die Rechnungen rückwirkend zu korrigieren.

Gibts keine andere Möglichkeit?